Die Europäische Union
Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss von 27 Staaten. Die Mitgliedsstaaten der EU sind: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slownien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.In der Europäischen Union leben rund 500 Million BürgerInnen und sie ist, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, der größte Markt der Welt. (BIP 2009 in Mio EUR: 11.785.475). Die EU hat 23 offizielle Amtssprachen.
Die Verträge der Europäischen Union: von Rom bis Lissabon
Der Aufbau und die Arbeitsweise der EU basieren auf 2 Gründungsverträgen: dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Beide Verträge wurden im Laufe der Zeit überarbeitet.
Der Vertrag über die Europäische Union wurde 1992 in Maastricht (Vertrag von Maastricht) ausverhandelt und trat am 1. November 1993 in Kraft. Später wurde er durch den Vertrag von Amsterdam 1997, den Vertrag von Nizza 2001 und den Vertrag von Lissabon 2007 überarbeitet. Er enthält 55 Artikeln, in denen die Bestimmungen zu den demokratischen Grundsätzen der Europäischen Union, zu ihren Institutionen und zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik niedergelegt sind.
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist die Weiterentwicklung des 1957 in Rom abgeschlossenen Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Auch dieser Vertrag wurde oftmals abgeändert: durch den Fusionsvertrag 1965, die Einheitliche Europäische Akte 1986, den Vertrag von Maastricht 1992, den Vertrag von Amsterdam 1997, den Vertrag von Nizza 2001 und den Vertrag von Lissabon 2007.
Der ursprüngliche Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (gemeinsam mit dem Euratom Vetrag werden diese Verträge auch als Römische Verträge bezeichnet)wurde 1992 in Maastrich in Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag)umbenannt. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde der Name noch einmal in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union geändert. Der AEU-Vertrag ist mit 358 Artikel etwas umfangreich. Er regelt die Funktionsweise der Institutionen und legt fest, in welchen Bereichen die EU tätig werden kann.
Beide Veträge bezeichnet man als europäisches Primärrecht.
