Die Institutionen der Europäischen Union
Die Institutionen der Europäischen Union sind: das Europäische Parlament, der Europäische Rat (Staats- und RegierungschefInnen), der Rat der Europäischen Union (MinisterInnen), die Europäische Kommission, der Gerichtshof der Europäischen Union, der Europäische Rechnungshof, die Europäische Zentralbank und die Europäische Investitionsbank.Die rechtliche Grundlage für die Institutionen sind Titel III des EU-Vertrags sowie der Sechste Teil des AEU-Vertrags.
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament ist die einzig direkte gewählte Institution der Europäischen Union. Es hat seinen Sitz in Straßburg, weiter Arbeitsorte sind Brüssel und Luxemburg.
Die Wahlen zum Europäischen Parlament (EU Wahlen) finden seit 1979 alle 5 Jahre statt. Derzeit arbeiten 736 Europaabgeordnete aus allen EU Staaten im Europäischen Parlament.
Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben: die Gesetzgebung, die Haushaltskontrolle und die Kontrolle der Europäischen Kommission.
Der Europäische Rat
Der Europäische Rat ist das Gremium der Staats- und RegierungschefInnen die sich mindestens zweimal pro Jahr treffen (EU-Gipfel). Der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Kommission nehmen ebenfalls daran teil. Der Europäische Rat ist nicht direkt an der Entwicklung von Gesetzen beteiligt sondern gibt die übergeordneten Strategien und Ziele für eine Weiterentwicklung der Europäischen Union vor. Ein Beispiele ist etwa die im März 2000 beschlossene Lissabon-Strategie die das Ziel hatte, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern.
Der Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union repräsentiert die Regierungen der Mitgliedsstaaten. Im Gegensatz zum Europäischen Rat ist der Rat der Europäischen Union das Gremium der MinisterInnen. Die nationalen MinisterInnen der unterschiedlichen Resorts treffen sich regelmässig in verschiedener Zusammensetzung. Es gibt 10 verschiedene sogenannte Ratsformationen (Allgemeine Angelegenheiten; Auswärtige Angelegenheiten; Wirtschaft und Finanzen; Justiz und Inneres; Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucher; Wettbewerbsfähigkeit; Verkehr, Telekommunikation, Energie; Landwirtschaft und Fischerei; Umwelt sowie Bildung, Jugend und Kultur).
Jeder Rat setzt sich aus je einer/einem VertreterIn aus jedem Mitgliedsstaat zusammen. Den Vorsitz bei jedem Ratstreffen hat das jeweilige Mitgliedsland, dass gerade die Ratspräsidentschaft ausübt. Die Ratspräsidentschaft wird jeweils für ein halbes Jahr übernommen. (2010: Spanien und Belgien; 2011: Ungarn und Polen; 2012: Dänemark und Zypern; 2013: Irland und Litauen). Österreich wird die Ratspräsidentschaft wieder in der 1. Jahreshälfte 2019 übernehmen.
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist ein überstaatliches Organ der Europäischen Union. Überstaatlich bedeutet, dass die Europäische Kommission unabhängig von den Wünschen der Mitgliedstaaten agieren kann. Die Kommission ist einerseits für die Durchführung und Kontrolle bestehender europäischer Gesetze zuständig, andererseits arbeitet sie auch neue Gesetzesvorschläge aus. In der Kommission arbeiten 27 KommissarInnen die für verschiedene Themenbereiche die Verantwortung haben. Jede/r KommissarIn wird von einem Mitgliedsstaat entsendet. Diese repräsentieren jedoch nicht den Mitgliedsstaat selbst, sondern müssen im Sinne des Wohls der EU agieren. KommissarInnen dürfen keine nationalstaatlichen Interessen vertreten.
Der Gerichtshof der Europäischen Union
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist das oberste Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union. Er ist für die einheitliche Anwendung und Auslegung der Europäischen Gesetze zuständig und hat seinen Sitz in Luxemburg.
Der Europäische Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof ist für die Prüfung der EU Finanzen zuständig. Er erstellt Prüfberichte und Stelungnahmen zur Einhebung und Verwendung der finanziellen Mitteln. Jeder Mitgliesstaat entsendet eine/n VetreterIn in den Rechnungshof.
Die Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die Zentralbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Kaufkraft des Euro und somit Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten. Das Euro-Währungsgebiet setzt sich aus den 17 Ländern der Europäischen Union zusammen, die den Euro seit 1999 eingeführt haben.
Die Europäische Investitionsbank
Die Europäische Investitionsbank (EIB) wurde 1958 durch den Vertrag von Rom als Bank für langfristige Finanzierungen der Europäischen Union errichtet. Die EIB gewährt dem öffentlichen und privaten Sektor Darlehen zur Finanzierung von Projekten, die im europäischen Interesse liegen.
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