Die europäische Umweltgesetzgebung
Das "Ordentliche Verfahren" - Zusammenfassung der wichtigsten VerhandlungsschritteFür der Erarbeitung der Umweltgesetzgebung in der Europäischen Union wird das "ordentliche Verfahren" (früher Mitentscheidungsverfahren) angewendet. Bei diesem Rechtsverfahren verhandelt das Parlament mit dem Rat (die zuständigen Fachminister) nach vorgegebenen Schritten bis sie sich auf einen gemeinsamen Text einigen.
Schritt 1: Kommission erarbeitet Gesetzesvorschlag
Die Europäische Kommission hat das "Initiativrecht", sie darf als einzige Institution neue Regelungen oder Gesetzte ausarbeiten. Ist der Entwurf von den MitarbeiterInnen der Kommission ausgearbeitet worden, muss er noch offiziell vom Kollegium - dem Gremium aller Kommissare - mit einem Mehrheitsbeschluss (14 von 27 Stimmen) angenommen werden. Das Ergebnis ist der offizielle Vorschlag der Kommission, das Verfahren beginnt.
Schritt 2: Parlament und Rat begutachten den Kommissionsvorschlag und geben ihre Meinung ab
Im Europäischen Parlament erarbeitet der "Federführende Ausschuss" eine Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission (Bericht) über die dann dort und danach im Plenum (das Gremium aller Europapageordneter) abgestimmt wird (1. Lesung).
Der Rat begutachtet ebenfalls den Kommissionsvorschlag und gleichzeitig den Bericht des Parlaments und gibt dazu ebefalls seine Meinung ab (Gemeinsamer Standpunkt). Sind sich beide Seiten - Rat und Parlament - einig, ist der Gesetzesvorschlag fertig und das Verfahren wird beendet. Dies ist allerdings oft nicht der Fall.
Schritt 3: Parlament und Rat vehandeln weiter
Nachdem sich der Rat auf eine gemeinsame Position geeingt hat geht diese zurück an das Europäische Parlament das innerhalb von 3 Monaten noch einmal berät und abstimmt (2. Lesung). Stimmt das Parlament den Änderungen des Rates zu wird das Verfahren beendet, ist dies nicht der Fall geht die Meinung des Parlaments aus der 2. Lesung (Entwurf einer Empfehlung) zurück an den Rat. Der Rat hat nun ebenfalls 3 Monate Zeit um über die Änderungen des Parlaments zu beraten. Wird man sich einig ist das Gesetzgebungsverfahren abgschlossen. Ist dies nicht der Fall beginnt die Arbeit im Vermittlungsausschuss.
Schritt 4: Jetzt oder nie - die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss
Die Arbeit im Vermittlungsauschuss ist die letzte Möglichkeit für den Rat und das Europäische Parlament doch noch eine Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, ist der Vorschlag gescheitert. Die Verhandlungsparteien haben 6 Wochen Zeit um einen Kompromiss auszuarbeiten. Über das Verhandlungsergebnis muss danach noch in beiden Institutionen, ebenfalls innerhalb von 6 Wochen, abgestimmt werden.
Weiterführende Links:
Deutscher Naturschutzring (DNR): Themenheft "Brüsseler 1x1 für Umweltbewegte"
