EU setzt Aarhus-Konvention unzureichend um

20. Juli 17

Im März wurde ein Beschluss des UN-Ausschusses veröffentlicht, der die mangelnde Umsetzung der Aarhus-Konvention durch die EU kritisiert. Der Rat der EU hat sich nun in einer Stellungnahme diesem Beschluss angeschlossen. Weder die entsprechende EU-Verordnung noch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union entspreche demnach den Verpflichtungen unter der Aarhus-Konvention.

Die Europäische Kommission hatte sich zuvor gegen die Annahme des UN-Beschlusses durch den Rat gestellt. Dies wurde von der Umweltorganisation „ClientEarth“ kritisiert. Eine Zurückweisung wäre der größte Skandal seit Einführung der Konvention im Jahr 1998 gewesen, so ClientEarth.

In einer Stellungnahme teilte die Kommission nun mit, die Entscheidung des Rates zu bedauern, versicherte aber ihre Unterstützung der Ziele der Aarhus-Konvention. Die offizielle Position der EU zum UN-Beschluss wird beim nächsten Treffen der Aarhus-Konvention in Montenegro vom 11.-15. September 2017 präsentiert.

 

Euractiv: UN kritisiert EU: Rechte zur Beanstandung von Umweltfragen reichen nicht

Aarhus Convention: Council adopts EU’s position for the forthcoming meeting of the parties