Komitologieverfahren: EU-Kommission will Transparenz und Rechenschaftspflicht erhöhen

Die Kommission hat am 15.2.2017 einen Vorschlag präsentiert, die Verordnung über das Ausschussverfahren zu ändern, um die Transparenz und die Rechenschaftspflicht bei Verfahren zur Durchführung von EU-Rechtsvorschriften zu erhöhen.

Vier gezielte Änderungen sollen für mehr Transparenz hinsichtlich der Standpunkte der Mitgliedstaaten und verstärkte politische Vorgaben sorgen sowie die Rechenschaftspflicht im Beschlussfassungsprozess erhöhen. Dies sind:

  • Änderung der Abstimmungsregeln in der letzten Phase des Ausschussverfahrens (dem Berufungsausschuss): Künftig sollen nur noch Stimmen für oder gegen den betreffenden Rechtsakt berücksichtigt werden. Dies dürfte zu einem Rückgang der Enthaltungen und damit der Zahl der Fälle führen, in denen der Ausschuss nicht in der Lage ist, eine Stellungnahme abzugeben, und die Kommission folglich ohne klares Mandat vonseiten der Mitgliedstaaten handeln muss.
  • Einbindung der nationalen Minister, indem die Kommission befugt wird, den Berufungsausschuss ein zweites Mal, und zwar auf Ministerebene, zu befassen, wenn die nationalen Experten keine Stellungnahme abgegeben haben. So wird sichergestellt, dass sensible Fragen auf der angemessenen politischen Ebene erörtert werden.
  • Erhöhung der Transparenz über die Abstimmung im Berufungsausschuss, indem das Abstimmungsverhalten der Vertreter der Mitgliedstaaten veröffentlicht wird.
  • Gewährleistung politischer Beiträge, indem die Kommission befugt wird, den Ministerrat um Stellungnahme zu einer Angelegenheit zu ersuchen, wenn der Berufungsausschuss keine Stellungnahme abgibt.

Greenpeace und andere Organisationen begrüßten daher grundsätzlich eine Reform des bestehenden Systems. Der Schutz von Umwelt und Gesundheit müsse aber der wichtigste Entscheidungsfaktor im Zulassungsprozess sein. So müsse z.B. für die Zulassung von Pestiziden und Gentech-Pflanzen unbedingt weiterhin eine qualifizierte Mehrheit aller Mitgliedsstaaten notwendig sein. Das heißt, nur wenn mindestens 55 Prozent aller Mitgliedsstaaten, die zusammen 65 Prozent der europäischen Bevölkerung vertreten, von der Sicherheit eines Produktes überzeugt sind, dürfe es zugelassen werden. Alles andere unterlaufe das Vorsorgeprinzip und damit den Schutz der europäischen Bevölkerung.

Hintergrund der Änderungen ist die Tatsache, dass Mitgliedstaaten in ‚heiklen‘ Angelegenheiten, wie der Zulassung von sensiblen Produkten und Stoffen wie Glyphosat oder gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oft nicht in der Lage sind, die erforderliche Mehrheit entweder für oder gegen einen bestimmten Rechtsaktentwurf zu erzielen, sodass der Ausschuss letztlich keine Stellungnahme abgeben konnte. Wenn das geschieht, muss die Kommission einen endgültigen Beschluss erlassen, ohne sich auf einen klaren politischen Standpunkt der Mitgliedstaaten stützen zu können.

Der Vorschlag der Kommission wird im heurigen Arbeitsprogramm als eine der wichtigsten Maßnahmen bezeichnet und wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat unterbreitet.

 

EU-Verfahrensreform: Greenpeace fordert mehr Transparenz und demokratische Kontrolle

 

Europäische Kommission Pressemitteilung

 

Europäische Kommission Vorschlag Komitologieverfahren (Englisch)