Fahrzeugemissionen: EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen sieben Mitgliedstaaten

Die EU-Kommission unternimmt rechtliche Schritte gegen sieben Mitgliedstaaten, weil diese keine Sanktionssysteme eingerichtet haben, die Automobilhersteller von Verstößen gegen Fahrzeugemissionsvorschriften abhalten, oder weil sie solche Sanktionen im Falle von Gesetzesverstößen nicht angewendet haben.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, gegen die Tschechische Republik, Deutschland, Griechenland, Litauen, Luxemburg, Spanien und das Vereinigte Königreich vorzugehen, da diese Länder die EU-Typgenehmigungsvorschriften missachtet haben.

Gemäß Artikel 46 der Richtlinie 2007/46/EG und insbesondere Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, die unmittelbar anwendbar ist, müssen die Mitgliedstaaten über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionssysteme verfügen, um Fahrzeughersteller von Gesetzesverstößen abzuhalten. Wird gegen ein Gesetz verstoßen, z. B. durch die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, müssen diese Sanktionen verhängt werden.

Die Kommission versendet förmliche Aufforderungsschreiben an die Tschechische Republik, Litauen und Griechenland, weil sie keine solchen Sanktionssysteme in ihren nationalen Rechtsvorschriften eingeführt haben. Die Kommission leitet außerdem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Luxemburg, Spanien und das Vereinigte Königreich ein (jene Mitgliedstaaten, die Typgenehmigungen für die Volkswagen AG in der EU ausgestellt haben), weil sie ihre nationalen Bestimmungen über Sanktionen nicht angewendet haben, obwohl Volkswagen verbotene Abschaltprogramme verwendete.

Darüber hinaus vertritt die Kommission die Auffassung, dass Deutschland und das Vereinigte Königreich das Gesetz gebrochen haben, indem sie sich nach Aufforderung durch die Kommission weigerten, alle in ihren nationalen Untersuchungen gesammelten Informationen offenzulegen, die potenzielle Unregelmäßigkeiten bei den Emissionen von Stickoxid (NOx) bei Fahrzeugen des Volkswagenkonzerns und anderer Hersteller in ihrem Hoheitsgebiet betreffen.

Ein Aufforderungsschreiben ist der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren und stellt ein offizielles Auskunftsersuchen dar. Die Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

 
EU-Kommission Pressemitteilung