Flughafen Wien geht gegen UVP-Entscheidung zur dritten Piste vor

23. März 17

Laut Flughafen wären mit dem Erkenntnis „wesentliche, verfassungsmäßige geschützte Rechte wie Eigentumsfreiheit, Erwerbsfreiheit und das Gleichheitsgebot verletzt worden. Die Entscheidung sei rechtswidrig, die Begründung widersprüchlich. Flughafen Vorstand Julian Jäger meint, durch den Verzicht auf die dritte Piste würde „kein einziges Gramm CO2 gespart. Die CO2-Emissionen der Luftfahrt sind global zu betrachten und können daher nur durch internationale Abkommen geregelt werden. Und genau diese Regulierungen gibt es bereits. Im Ergebnis würden rund 30.000 Arbeitsplätze nicht entstehen, der Wirtschaftsstandort Österreich massiv geschädigt und die Umwelt in keiner Weise profitieren“, stellt Jäger klar.

GegnerInnen der dritten Piste sehen das naturgemäß anders. So fordert die Klimagerechtigkeitsbewegung „System Change, not Climate Change!“ (SCnCC) in einer Aussendung das Beibahalten des Urteils. „Klimaschutz und die Bewahrung unserer Lebensgrundlagen müssen die Basis von politischen und rechtlichen Entscheidungen bilden. Die Wirtschaft muss darin eingebettet werden – nicht umgekehrt“, so Magdalena Heuwieser von SCnCC. „Österreichs Wirtschaft hängt nicht an einem fossilen Großprojekt wie dem Flughafenausbau. Auch bei den versprochenen Arbeitsplätzen und der angeblichen Notwendigkeit einer dritten Piste übertreiben der Flughafen und dessen Unterstützer maßlos.“ So gab es laut Statistik Austria im Jahr 2008 rund 266.206 Flugbewegungen in Wien-Schwechat, 2015 waren es nur 226.811. Eine dritte Piste sei daher nicht notwendig. Insbesondere, wenn Maßnahmen ergriffen würden, um etwa Kurzstreckenflüge auf die Bahn zu verlagern.

Außerdem werden von den KlimaschützerInnen Verschlechterungen im Umweltrecht befürchtet. Grundlage dafür sind Aussagen wie jene von Vizekanzler Mitterlehner, der in der Tageszeitung „Kurier“ Stellung bezog: "Neben dem Umweltschutz brauchen wir auch ein Bekenntnis zur Sicherung und zum Ausbau des Wirtschaftsstandortes in der Verfassung." Die Kriterien für die Relevanz des Standortes sollten demnach auch in relevanten Gesetzen fixiert werden. Konkret genannt werden das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz und das Luftfahrtgesetz.

 

Der Standard: Dritte Piste: Mitterlehner will Verfassungsrang für Standort und Jobs

Presseaussendung Flughafen Wien: Verbot der dritten Piste – Flughafen Wien hat Rechtsmittel bei Höchstgerichten eingebracht

Presseaussendung „System Change, not Climate Change!“: 3. Piste: UVP-Entscheidung muss bestehen bleiben