Nach Glyphosatzulassung: Umweltorganisationen klagen gegen EU-Behörden

GLOBAL 2000 und andere europäische Umweltschutzorganisationen erstatten Strafanzeige gegen das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Ihnen wird vorgeworfen, keine unabhängige, objektive und transparente Bewertung der gesundheitlichen Risiken von Glyphosat vorgenommen zu haben, wie sie jedoch nach der EU-Pestizidverordnung 1107/2009 vorgeschrieben ist. Grundlage der Anzeigen sind Nachforschungen der Organisationen, US-Gerichtsdokumente („Monsanto Papers“) und ein Plagiatsgutachten. Die fehlerhafte Bewertung der Behörden gilt als Voraussetzung für die im November entschiedene weitere Zulassung des Pestizidwirkstoffs.

Laut eines Plagiatgutachtens wurden mehrere Passagen des Glyphosat-Zulassungsantrags im BfR-Gutachten „praktisch wörtlich übernommen“. Durchgeführt wurde das Gutachten im Auftrag der EU-Kommisson für die Gefahrenbewertung von Glyphosat. Die als „Monsanto Papers“ bekannten US- Gerichtsakten legen nahe, dass die EFSA womöglich eine unabhängige und objektive Bewertung der Krebsgefahr gar nicht beabsichtigte. Sie zeigen, dass bereits sechs Monate vor der Veröffentlichung andere Behörden darüber informiert wurden, dass der IARC-Monographie widersprochen werde. Die Monographie der Internationalen Agentur der Krebsforschung (IARC) der WHO stufte das Pestizid als  „wahrscheinlich krebserregend“ ein. Außerdem steht ein Mitarbeiter der US-Umweltschutzbehörde, der in US-Medien als „Monsanto-Maulwurf“ betitelt wird, unter Verdacht, die EFSA vom Ausschluss einer zentralen Krebsstudie überzeugt zu haben.

Die Behörden weisen die Vorwürfe zurück. Helmut Burtscher-Schaden (GLOBAL 2000) meint dazu: „Da BfR-Präsident Andreas Hensel die Vorwürfe unseres Gutachtens als ‚haltlos und erfunden‘ darstellt und EFSA-Direktor Bernhard Url gar eine ‚orchestrierte Kampagne zur Diskreditierung des wissenschaftlichen Prozesses‘ erkennen will, möchten wir mit unserer Anzeige eine unabhängige und objektive Prüfung der Belastbarkeit unseres Gutachtens durch ein Gericht erreichen.“

 

Pressemitteilung GLOBAL 2000: Strafanzeige gegen EU-Behörden nach Glyphosat-Zulassung