Neue Vorschriften zur Reduzierung der Luftverschmutzung durch die EU-Mitgliedstaaten

Am 14. Dezember 2016 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie über neue nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) verabschiedet, die auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags strengere Grenzwerte für die fünf wichtigsten Schadstoffe in Europa festlegt. Sie tritt am 31. Dezember 2016 in Kraft.

Nach der vollständigen Umsetzung der Richtlinie werden sich die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung, beispielsweise Atemwegserkrankungen und vorzeitige Todesfälle, bis 2030 um fast 50 % verringert haben. Die Vereinbarung strengerer Grenzwerte in der NEC-Richtlinie wird außerdem Vorteile für die Qualität des Süßwassers, des Bodens und der Ökosysteme mit sich bringen und zur Minderung der Auswirkungen von schädlichen klimawirksamen Partikeln (beispielsweise Ruß) beitragen. Die Richtlinie ist der zentrale Bestandteil des umfassenderen Programms „Saubere Luft für Europa“.

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 30. Juni 2018 in nationales Recht umsetzen und bis 2019 ein nationales Luftreinhalteprogramm ausarbeiten, dessen Maßnahmen sicherstellen, dass die Emissionen der fünf wichtigsten Luftschadstoffe bis 2020 bzw. 2030 um die vereinbarten Prozentsätze verringert werden. Außerdem müssen sie diese Programme mit Plänen in anderen Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Klima abstimmen.

Im Dezember 2013 veröffentlichte die Kommission das Programm „Saubere Luft für Europa“, durch das die Luftqualitätsziele für 2020 bzw. 2030 aktualisiert wurden. Es umfasste einen Vorschlag für mittelgroße Feuerungsanlagen (Richtlinie 2015/2193), den Vorschlag für eine neue NEC-Richtlinie und einen Vorschlag zur Ratifizierung des kürzlich geänderten Göteborg-Protokolls. In der NEC-Richtlinie sind für jedes Land jährliche Emissionshöchstmengen für die fünf wichtigsten Schadstoffe festgelegt: Feinstaub (PM2,5), Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen außer Methan und Ammoniak.

Die Reduktionsverpflichtungen für 2020 sind mit denjenigen identisch, welche die Mitgliedstaaten bereits auf internationaler Ebene im Rahmen der Änderung des Göteborg-Protokolls von 2012 vereinbart haben. Die Verpflichtungen für 2030 erfordern wesentlich weitreichendere Verringerungen. Diese sollen dazu beitragen, grenzüberschreitende Luftverschmutzung und Hintergrundkonzentrationen in ganz Europa zu verringern.

 

EU-Kommission Pressemitteilung 

Fragen und Antworten zur neuen Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (Englisch) 

Überprüfung der EU-Politik zur Luftqualität Englisch