Neuer „Review Mechanism“ soll Artenschutz sichern

Das reine Bekenntnis zu Maßnahmen des Artenschutzes reichen zukünftig nicht mehr aus. Deren Umsetzung und Einhaltung sollen von nun an auch auf Initiative zivilgesellschaftlicher Organisationen überprüft werden können. Darauf einigten sich sie Teilnehmer der 12. Vertragsstaatenkonferenz des UN-Abkommens zur Erhaltung wandernder Tierarten (Bonner Konvention), die Ende Oktober in Malina (Philippinen) zu Ende ging.

Die Konferenz wurde von allen Teilnehmern als Erfolg gefeiert. Alle 34 Artenschutzanträge wurden angenommen und damit beispielsweise auch Schimpansen im Anhang I und II des Abkommens gelistet. Auch für sie gilt nun ein striktes Verbot jeglicher Entnahme aus der freien Wildbahn. Darüber hinaus wurde eine Resolution über Unterwasserlärm angenommen. Sie enthält Richtlinien für Umweltverträglichkeitsprüfungen lärmerzeugender Aktivitäten. Sie könnten bereits im November im Fall Montenegro relevant werden, wenn dort Explorationen der Öl- und Gasindustrie anstehen.

Für Nicolas Entrup, Gründer von SHIFTING VALUES und Vertreter der Naturschutzorganisationen OceanCare und NRDC bei der Konferenz in Manila hat sich das Artenschutzabkommen selbst gerettet: „Was hilft ein Fangverbot von Arten, wenn die Wilderei nicht unter Kontrolle gebracht wird? Was hilft ein Meeresschutzgebiet, wenn darin nach Öl gesucht und gebohrt wird?“ fragt er in seinem Gastkommentar in der Tageszeitung „Die Presse“. Erst durch den beschlossenen „Review Mechanism“ kann der längst überfällige Artenschutz gewährleistet werden. Wie notwendig dies ist, zeigt eine Einschätzung der Weltnaturschutzorganisation (IUCN), nach der von 85.604 Tierarten, 24.307 als stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht sind.

 

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