Pflanzliche Produkte dürfen nicht mehr „Milch“ oder „Käse“ heißen

16. Juni 17

Begriffe wie „Milch“, „Butter“ oder „Käse“ sind nach EU-Recht tierischen Produkten vorbehalten. Das entschied am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Anlass für die Entscheidung war eine Klage des „Verbandes Sozialer Wettbewerb“, der gegen Werbung der deutschen Firma TofuTown klagte. Diese vermarktet rein pflanzliche Produkte unter Bezeichnungen wie „Tofubutter“, „Pflanzenkäse“ oder „Veggie-Cheese“.

Der Rechtsstreit ging schließlich bis an den EuGH. Dieser stellte nun fest, dass nach EU-Recht „die Bezeichnung ‚Milch‘ grundsätzlich allein Milch tierischen Ursprungs vorbehalten“ sei. Gleiches gelte auch für Milcherzeugnisse wie „Rahm“, „Sahne“, „Butter“, „Käse“ und „Joghurt“. Davon gebe es nur wenige konkret festgelegte Ausnahmen, insbesondere für den englischen Begriff „cream“, der neben „Obers“ oder „Rahm“ auch „Creme“ bedeutet. Auch bei Bezeichnungen mit klarstellenden Zusätzen sei eine Verwechslungsgefahr durch KonsumentInnen nicht auszuschließen, so argumentierte nun der EuGH.


EurActiv: EuGH: Pflanzliche Produkte dürfen nicht „Butter“ oder „Milch“ heißen