Umweltdachverband: EU-Kommission verschärft Gangart in Umwelt- und Naturschutzfragen

Die EU-Kommission stellt die Praxis der Vertragsverletzungsverfahren auf neue Beine. Das zeigt die Mitteilung der Kommission „EU-Recht: Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung“, ABl. C 18/10 vom 19.1.2017. Demnach gilt für alle ab 19.1.2017 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren: Die Kommission wird künftig unverzüglich Verfahren einleiten, wenn Umweltstandards nicht eingehalten werden und das Tempo der Verfahrensprozesse extrem beschleunigen. Außerdem wird es Umsetzungspläne für einzelne Richtlinien geben, was auch einige Dynamik in die österreichischen Umsetzungsprozesse bringen wird. „Die EU-Kommission reagiert damit auf oft jahrelange Verzögerungsstrategien. Spielen auf Zeit ist ab sofort nicht mehr möglich! Insbesondere auch deshalb, da es bei Nichtumsetzung von EU-Richtlinien auch finanziell kein Pardon mehr gibt: Bei der Klagserhebung wird ein Pauschalbetrag von zumindest 2.312.000 Euro beantragt und ab der Urteilsverkündung zuzüglich ein Zwangsgeld in der Höhe von 167.280 Euro pro Tag der Säumnis fällig – macht rund 60 Mio. Euro pro Jahr zusätzlich“, erklärt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Für laufende Vertragsverletzungsverfahren ergeben sich daraus keine Konsequenzen. Sollte sich die Kommission allerdings entscheiden, einzelne Themen als „neue“ Verfahren zu führen und den Prozess von vorne laufen zu lassen, ist Feuer am Dach. Nicht unwahrscheinlicher erster Anwendungsfall: Natura 2000. „Wird das laufende Natura 2000-Vertragsverletzungsverfahren neu gestartet, stehen hohe Strafzahlungen ins Haus. Der Umweltdachverband appelliert daher an die Bundesländer, den Ausweisungsprozess endlich rasch zu einem Ende zu bringen. In Richtung Bundesregierung geht der Appell, das aktuelle Arbeitsprogramm um die Sanierung der offenen Vertragsverletzungsverfahren zu ergänzen – im Interesse der Umwelt und im Interesse der SteuerzahlerInnen“, so Maier abschließend.

 

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