Umweltdachverband: Novelle des Ökostromgesetzes braucht Umdenken bei der Wasserkraft

Bei seiner Vollversammlung in Linz am 13. Oktober 2016 hat der Umweltdachverband wichtige Grundsatzbeschlüsse hinsichtlich einer naturverträglichen Energiewende gefasst, die von den 37 Mitgliedsorganisationen des Umweltdachverbandes mitgetragen werden. „Der Ausbau und die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energieträger sind nicht immer und überall ökologisch verträglich – Kleinwasserkraftwerke etwa, die Naturjuwele gefährden, konterkarieren die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Wir fordern in unseren Positionspapieren daher, dass die Energiewende naturverträglich gestaltet werden muss und Naturschutz, Umweltverträglichkeit, Landschaftsschonung, Standortgerechtigkeit und eine nachhaltige Raumnutzung berücksichtigt werden“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Der Ausbau erneuerbarer Energieträger wird in Österreich maßgeblich durch die Förderpolitik des Ökostromgesetzes (ÖSG) bestimmt. Laut ÖSG 2012 sollen bis 2020 zusätzlich über 4.400 MW durch Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft sowie Biomasse und Biogas ausgebaut werden. „Auch in Zukunft auf den Ausbau der Erneuerbaren zu setzen, ist prinzipiell gut und richtig. Mindestens so wichtig ist aber, endlich die Themen Energieeffizienz  und Energiesparen ernsthaft anzugehen. Denn obwohl die Ausbauziele laut Ökostrombericht 2015 übererfüllt werden, wurde der Anteil des Stroms aus Erneuerbaren am Endverbrauch nicht gesteigert. Auf der einen Seite frisst der Zuwachs im Stromverbrauch den Ausbau auf. Andererseits stoßen die Erneuerbaren an die Grenzen ihrer ökologischen Verträglichkeit. Die Politik muss diese Fakten berücksichtigen und auch an anderen Stellschrauben drehen“, fordert Maier.

Das Potenzial für einen Wasserkraftausbau sei bereits erschöpft, informiert der Umweltdachverband. Dennoch soll auch die Neuerrichtung von Klein- und Kleinstkraftwerken mit Millionenbeträgen über das ÖSG gefördert werden. Laut aktuellem Entwurf der ÖSG-Novelle 2016 ist eine weitere Erhöhung dieser Förderbeträge vorgesehen, der Umweltdachverband kritisiert dieses Vorhaben. Vor allem in Hinblick auf den Nutzen von Kleinwasserkraftwerken sei der Schaden durch die damit verbundenen Eingriffe in die Natur überproportional hoch. Die geplante Ökostromförderung des Kleinkraftwerks an der Schwarzen Sulm von rund drei Millionen Euro bezeichnet der Umweltdachverband als „geradezu absurd“. Die Subventionierung dieses und weiterer energiewirtschaftlich nicht darstellbarer Kleinwasserkraftwerke durch öffentliche Gelder würde nicht nur die Ziele der WRRL konterkarieren, sondern einen negativen Präzedenzfall schaffen, der dramatische Auswirkungen auf die gesamte Gewässerlandschaft des Landes hätte. „Eine undifferenzierte Förderung des Wasserkraftausbaus geht an den Anforderungen an eine naturverträgliche Energiewende völlig vorbei“, sagt Maier.

Rund zwei Drittel aller aktuellen Wasserkraftwerksvorhaben würden laut Angaben des Umweltdachverbandes in sensiblen Gebieten liegen, wie zum Beispiel in Natura 2000-Gebieten. „Unser Land braucht ein Ökostrom-Förderregime, das spezifische, umsichtige Lösungen für alle Erneuerbaren und den Umbau des Systems im Fokus hat, nicht ausschließlich den Bau neuer Kraftwerke. Unsere klare Forderung lautet daher, dass die überfällige ÖSG-Novelle auf eine naturverträgliche Energiewende fokussiert, die den Naturschutz berücksichtigt, und unter andere keine Förderungen für die Errichtung von Kraftwerken in sensiblen Gebieten vergeben werden“, sagt Maier.

 

Umweltdachverband Pressemitteilung