„Winterpaket“ der EU-Kommission - Stellungnahmen von Umweltdachverband und EEB

Am 30. November, knapp zwei Wochen nach der Klimakonferenz in Marrakesch, hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge für die Zukunft von Energie- und Gebäudeeffizienz, erneuerbaren Energien, Strommarktdesign und Energieunion-Governance veröffentlicht. „Die Anhebung des Energieeffizienzziels auf 30 % ist positiv. Ansonsten bringt dieses Winterpaket wenig Zukunftsweisendes. Es herrscht vielmehr Eiszeit punkto Erneuerbare. Ein Ausstieg aus den fossilen Energieträgern ist wieder nicht festgeschrieben“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Fossile Zukunft widerspricht den Ergebnissen des Weltklimavertrages

Der Vorschlag der Kommission von lediglich 27 % Erneuerbaren ist als Schritt zurück zu sehen, fordert doch das Pariser Abkommen einen Ausstieg aus Fossilen bis zur Mitte des Jahrhunderts. Die Kommission hält weiterhin an Subventionen in diesem Bereich fest. „Die aktuellen Entwürfe der Erneuerbaren Energien-, der Gebäudeeffizienz- und der Energieeffizienz-Richtlinie sind somit nicht bahnbrechend. Selbst die naheliegende Chance, die Fossilen aus dem Gebäudesektor zu verbannen und damit den Weg zu einem nahezu Nullenergiegebäudebestand für 2050 vorzugeben, wird ausgelassen. Wir appellieren an Vizekanzler Mitterlehner und Bundesminister Rupprechter, auf europäischer Ebene mit Nachdruck für mehr Energieeffizienz und forcierten naturverträglichen Ausbau erneuerbarer Energie einzutreten“, so Maier abschließend.

Auch Roland Joebstl, Climate and Energy Policy Officer des EEB, hielt fest, dass der Vorschlag von 27 % Erneuerbaren bis 2030 nur die Hälfte der ursprünglichen Vereinbarung der europäischen Kommission ausmache. Noch beunruhigender sei die Tatsache, dass  keine wirksamen Maßnahmen vorgeschlagen wurden, die eine Sicherstellung eines nachhaltigen Bioenergiemixes gewährleisten würden.

Bezogen auf Energieeffizienz seien die Vorschläge der Kommission im Hinblick auf ihre Zusagen von Paris positiver zu bewerten. Es könnte jedoch noch mehr erreicht werden, wenn das Europäische Parlament ein verbindliches Ziel von 40 % fordern und die derzeitigen Lücken in der Energieeffizienzrichtlinie beseitigt würden.


Die wichtigsten Vorschläge in aller Kürze:

Bezüglich erneuerbarer Energien:

  • Die EU muss einen deutlich höheren Anteil erneuerbarer Energien (45% bis 2030) erreichen, um mit den Pariser-Verpflichtungen in Einklang zu stehen.

  • Der Vorschlag, der EU  für ein neues Governance-Systems kompensiere nicht die fehlenden verbindlichen Ziele auf nationaler Ebene nach 2020.

  • Die Umsetzung für eine zweistufige Herangehensweise an neue Nachhaltigkeitskriterien für Waldbiomasse ist unwahrscheinlich.


Bezüglich Energieeffizienz:

Im Oktober 2014 legte der europäische Rat seine vereinbarten Standpunkte zum Klimaschutz- und Energiekonzept 2030 fest. Dazu zählt die Unterstützung des EU-weiten Energieeffizienzziels von mindestens 27 % und eine Überprüfung bis 2020, dieses auf 30 % zu erhöhen.

Die Energieeffizienzverpflichtung  gemäß Artikel 7 Energieeffizienzrichtlinien, verlangt von den Mitgliedsstaaten jährlich 1,5 % Energie einzusparen. Durch das Paket wird vorgeschlagen, diese Verpflichtung bis 2030 und darüber hinaus fortzusetzen. Jedoch schlägt es nicht vor, jene Lücke zu schließen, die die Einsparung von 1,5 % auf 0,75 % zu senken erlaubt. Der im Juni 2016 veröffentlichte Umsetzungsbericht des Europäischen Parlaments zur Energieeffizienzrichtlinie forderte eine ehrgeizigere Energieeffizienzpolitik mit einem verbindlichen 40%  Energieeffizienzziel, mit verbindlichen Zielen auf nationaler Ebene. Nur diese Maßnahmen würden gewährleisten, dass die Energieeffizienzrichtlinie in Einklang mit den Klimaschutzzielen der EU und dem Pariser Klimaabkommen stehe.

 
Bezüglich Marktkapazitätsmechanismen:

Die europäische Kommission betont,  dass sie nicht wolle, dass Kapazitätszahlungen  als „Hintür“ für Subventionen“ für hochgradig verschmutzende fossile Brennstoffe verwendet werden. Die Vorlage eines CO2 Kriteriums von 550 Gramm Kohlendioxid pro Kilowattstunde für neue Anlagen, für die nach dem Jahr 2020 Investitionsentscheidungen getroffen werden, würde lediglich fünf Kraftwerke in der EU betreffen.

Das EEB schlägt unter anderem vor, dass folgende Mindestkriterien hinzugefügt werden sollen:

  • eine Prämie für nachfrageseitige Managementmaßnahmen.

  • eine Verbesserung und Umrüstung auf Basis EU-Referenzstandards, der besten verfügbaren Techniken (BVT);

  • keine Förderung von Kohlekraftwerken.

  • die Emissionsnormen sollen über die aktuellsten BVT-Standards hinausgehen (zB 350g CO2eq/KWh mit elektrischem Nettoeffekt > 60%).

  • Förderung der Biomasse muss strengeren Nachhaltigkeitskriterien unterworfen werden.

 
Bezüglich Ökodesign:

  • Fast 50% des EU-2020-Energieeinsparungsziels sollen durch Ökodesign- und Energiekennzeichnungsstrategien erreicht werden.

  • Ein Viertel des EU-Emissionsreduktionsziels bis 2020 soll durch Ökodesign- und Energiekennzeichnung erreicht werden.

 

Presseaussendung EEB, 30.11.2016
Presseaussendung Umweltdachverband, 30.11.2016