Europäische Union

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten. Die Mitgliedsstaaten der EU sind: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Aktuelle Beitrittskandidaten sind: Albanien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und die Türkei.

Hinter der Gründung der EU stand eingangs die zentrale politische Intention, durch eine wirtschaftlich engere Verflechtung der Länder Europas künftig weitere Kriege in Europa, wie zuletzt den 2. Weltkrieg, zu verhindern. In diesem Sinne wird als sog. „Gründungsjahr“ der Europäischen Union in ihrer heutigen Gestalt das Jahr 1950 angenommen, in dem der damalige französische Außenminister Robert Schuman am 9. Mai seinen Plan zur Errichtung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zwischen Deutschland und Frankreich vorstellte und den Beitritt weiterer Länder anbot („Schuman-Plan“). Der 9. Mai wird deshalb heute auch als „Europatag“ gefeiert.

Der „Schuman-Plan“ ging auf: Europa kann auf die längste Friedenszeit in seiner Geschichte zurückblicken. In der Europäischen Union leben heute rund 508 Millionen BürgerInnen (davon rund 338 Millionen BürgerInnen in der Euro-Zone) und sie ist, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, der größte Markt der Welt. (BIP 2015 rund 14,6 Billionen Euro). Die EU hat 24 offizielle Amtssprachen.

 

Die Verträge der Europäischen Union: von Rom bis Lissabon


Der Aufbau und die Arbeitsweise der EU basieren heute im Wesentlichen auf zwei Verträgen dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Diese stellen gleichsam die „Verfassung“ der EU dar und wurden in wesentlichen Teilen durch den Vertrag von Lissabon, der am 13.12.2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon unterzeichnet wurde und am 1.12.2009 in Kraft getreten ist, reformiert. Diese Reform war notwendig, um die Handlungsfähigkeit der EU nach der Osterweitung 2004 aufrecht zu erhalten (Ausbau interner Koordinationsmechanismen und Reduktion der Vetomöglichkeiten einzelner Mitgliedstaaten) sowie die demokratische Legitimation der EU zu erhöhen (insbesondere durch Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments).

Der Vertrag über die Europäische Union wurde 1992 in Maastricht (Vertrag von Maastricht) ausverhandelt und trat am 1. November 1993 in Kraft. 1997 wurde er durch den Vertrag von Amsterdam, den Vertrag von Nizza 2001 sowie den Vertrag von Lissabon 2007 abgeändert. Er enthält 55 Artikel, in denen die Bestimmungen zu den demokratischen Grundsätzen der Europäischen Union, ihren Institutionen und zur gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik niedergelegt sind.

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist die Weiterentwicklung des 1957 in Rom abgeschlossenen Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Auch dieser Vertrag wurde oftmals abgeändert: durch den Fusionsvertrag 1965, die Einheitliche Europäische Akte 1986, den Vertrag von Maastricht 1992, den Vertrag von Amsterdam 1997, den Vertrag von Nizza 2001 und den Vertrag von Lissabon 2007. Der ursprüngliche Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (gemeinsam mit dem Euratom Vertrag werden diese Verträge auch als Römische Verträge bezeichnet) wurde 1992 in Maastricht in Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) umbenannt. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde der Name noch einmal in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union geändert. Der AEU-Vertrag ist mit 358 Artikeln umfangreich. Er regelt die Funktionsweise der Institutionen und legt fest, in welchen Bereichen die EU tätig werden kann.

Beide Verträge bezeichnet man als europäisches Primärrecht.

 

Die Institutionen der Europäischen Union

Gesetzgebung