Institution der Europäischen Union
Die Institutionen der Europäischen Union
Das Europäische Parlament, der Europäische Rat (Staats- und Regierungsoberhäupter), der Rat der Europäischen Union (MinisterInnen), die Europäische Kommission, der Gerichtshof der Europäischen Union, der Europäische Rechnungshof, die Europäische Zentralbank und die Europäische Investitionsbank – sie alle sind Institutionen der Europäischen Union.
Die rechtliche Grundlage für die Institutionen sind Titel III des EU-Vertrags sowie der sechste Teil des AEU-Vertrags.
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament, welches 1952 gegründet wurde, ist die einzig direkte gewählte Institution der Europäischen Union. Es hat seinen Sitz in Straßburg, weitere Arbeitsorte sind Brüssel und Luxemburg.
Die Wahlen zum Europäischen Parlament (EU-Wahlen) finden seit 1979 alle fünf Jahre statt, zuletzt im Jahr 2014.
Derzeit arbeiten 751 Europaabgeordnete aus allen EU-Staaten im Europäischen Parlament. Davon entfallen auf Österreich 18 Mandate. Österreichische Abgeordnete zum Europäischen Parlament sind: Heinz Becker (ÖVP), Eugen Freund (SPÖ), Karoline Graswander-Hainz (SPÖ), Karin Kadenbach (SPÖ), Barbara Kappel (FPÖ), Othmar Karas (ÖVP), Elisabeth Köstinger (ÖVP), Ulrike Lunacek (Grüne), Georg Mayer (FPÖ), Angelika Mlinar (Neos), Franz Obermayer (FPÖ), Evelyn Regner (SPÖ), Michel Reimon (Grüne), Paul Rübig (ÖVP), Claudia Schmidt (ÖVP), Monika Vana (Grüne), Harald Vilimsky (FPÖ) und Josef Weidenholzer (SPÖ).
Die christdemokratische und konservative Europäische Volkspartei (EVP) ist die stimmenstärkste Europapartei im Europaparlament (221 Abgeordnete). Zweitstärkste Partei auf europäischer Ebene ist die Sozialdemokratische Partei Europas (SPE) mit 196 Abgeordneten. Die liberale Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) mit 83 Abgeordneten in der Fraktion ist die drittgrößte Europapartei.
Präsident des Europäischen Parlaments ist Martin Schulz.
Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben: Gesetzgebung, Haushaltskontrolle und Kontrolle der Europäischen Kommission. Durch den Vertrag von Lissabon 2007, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, wurden die Kompetenzen des Europäischen Parlaments bei der EU-Rechtssetzung maßgeblich erweitert.
Website des Europäischen Parlaments
Der Europäische Rat
Der Europäische Rat ist das Gremium der Staats- und Regierungsoberhäupter, die sich mindestens viermal pro Jahr, vorwiegend in Brüssel, treffen (EU-Gipfel). Der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Kommission nehmen ebenfalls daran teil.
Der Europäische Rat ist nicht direkt an der Entwicklung von Gesetzen beteiligt, sondern gibt die übergeordneten politischen Strategien und Ziele für eine Weiterentwicklung der Europäischen Union vor. Prominente Beispiele der Tätigkeit des Europäischen Rates der jüngeren Zeit sind: Die Vereinbarung der Staats- und Regierungschefs (der Eurozone) am 9.12.2011 anlässlich der „Griechenland-Krise“, Schritte in Richtung eines neuen fiskalpolitischen Pakts und einer verstärkten wirtschaftspolitischen Koordinierung zu unternehmen, die durch einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion umzusetzen wären; sowie die EU-Türkei-Erklärung am 18.03.2016, im Rahmen derer eine gemeinsame Zusammenarbeit in der Flüchtlingsfrage bekundet wurde – insbesondere auch, um zu verhindern, dass neue See- oder Landrouten für die illegale Migration von der Türkei in die EU entstehen;
Abstimmungen erfolgen grundsätzlich im Konsens, sodass eine Beschlussfassung durch Veto eines Mitgliedstaates verhindert werden kann.
Den Vorsitz hat der Präsident des Europäischen Rates inne, der von den Staats- und Regierungsoberhäuptern der Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit für die Dauer von zweieinhalb Jahren gewählt wird. Derzeit obliegt dieses Spitzenamt dem vormaligen polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk.
Website Europäischer Rat
Der Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union repräsentiert die Regierungen der Mitgliedsstaaten. Im Gegensatz zum Europäischen Rat ist der Rat der Europäischen Union das Gremium der MinisterInnen. Die nationalen MinisterInnen der unterschiedlichen Ressorts treffen sich regelmäßig in verschiedener Zusammensetzung. Es gibt zehn verschiedene Ratsformationen (Allgemeine Angelegenheiten; Auswärtige Angelegenheiten; Wirtschaft und Finanzen; Justiz und Inneres; Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Wettbewerbsfähigkeit; Verkehr, Telekommunikation und Energie; Landwirtschaft und Fischerei; Bildung, Jugend, Kultur und Sport; Umwelt).
Jeder Rat setzt sich aus je einer/einem VertreterIn aus jedem Mitgliedsstaat zusammen. Den Vorsitz bei jedem Ratstreffen hat das jeweilige Mitgliedsland, das zum gegebenen Zeitpunkt die Ratspräsidentschaft ausübt. Die Ratspräsidentschaft wird jeweils für ein halbes Jahr übernommen. (2015: Lettland, Luxemburg; 2016: Niederlande, Slowakei; 2017: Malta, Vereinigtes Königreich; 2018: Estland, Bulgarien). Österreich wird die Ratspräsidentschaft erneut in der ersten Jahreshälfte 2019 übernehmen.
Website Rat der Europäischen Union
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist ein überstaatliches Organ der Europäischen Union. Überstaatlich bedeutet, dass die Europäische Kommission unabhängig von den Wünschen der Mitgliedstaaten agieren kann. Die Kommission ist einerseits für die Durchführung und Kontrolle bestehender europäischer Gesetze zuständig und leitet bei Verstoß ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedsstaat ein („Hüterin der Verträge“), andererseits ist sie das einzige EU-Organ, das neue Gesetzesvorschläge ausarbeiten und vorlegen darf („Initiativmonopol“).
In der Kommission arbeiten 28 KommissarInnen, die die Verantwortung für verschiedene Themenbereiche haben. Die Kommission wird grundsätzlich alle fünf Jahre nach der Europawahl neu besetzt. Jede/r KommissarIn wird von einem Mitgliedsstaat entsandt. Diese repräsentieren jedoch nicht den Mitgliedsstaat selbst, sondern müssen im Sinne des Wohls der EU agieren. KommissarInnen dürfen keine nationalstaatlichen Interessen vertreten. Österreichisches Kommissionsmitglied ist Johannes Hahn, der für das Ressort „Nachbarschaftspolitik und EU-Erweiterung“ zuständig ist.
Der Präsident der Europäischen Kommission ist derzeit Jean-Claude Juncker. Der/die jeweilige Amtsinhaber/in wird vom Europäischen Rat nominiert und durch das Europäische Parlament für fünf Jahre gewählt. Er/sie gibt die Leitlinien der Kommissionsarbeit vor.
Website der Europäischen Kommission
Der Gerichtshof der Europäischen Union
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das oberste Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union. Er ist für die einheitliche Anwendung und Auslegung der Europäischen Gesetze zuständig (sog. „Vorabentscheidungsurteile“) und entscheidet über Vertragsverletzungsklagen gegen EU-Mitgliedsstaaten.
Der EuGH setzt sich gegenwärtig aus 28 RichterInnen und acht GeneralanwältInnen zusammen, die von den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten in gegenseitigem Einvernehmen ernannt werden, wobei jeder Mitgliedsstaate je eine/n Richter/in entsendet. Österreichische Richterin im EuGH ist derzeit Maria Berger.
Website des Gerichtshofs der Europäischen Union
Der Europäische Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof ist für die Prüfung der EU-Finanzen zuständig. Er erstellt Prüfberichte und Stellungnahmen zur Einhebung und Verwendung der finanziellen Mittel. Jeder Mitgliedsstaat entsendet je eine/n VetreterIn in den Rechnungshof.
Website des Europäischen Rechnungshofs
Die Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die Zentralbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Kaufkraft des Euro und somit Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten. Das Euro-Währungsgebiet setzt sich aus den 19 Ländern der Europäischen Union zusammen, die den Euro seit 1999 eingeführt haben.
Website der Europäischen Zentralbank
Die Europäische Investitionsbank
Die Europäische Investitionsbank (EIB) wurde 1958 durch den Vertrag von Rom als Bank für langfristige Finanzierungen der Europäischen Union errichtet. Die EIB gewährt dem öffentlichen und privaten Sektor Darlehen zur Finanzierung von Projekten, die im europäischen Interesse liegen.
Website der Europäischen Investitionsbank