CO2-Kompensationen für den Flugverkehr und Leerflüge in Europa

19. März 20

Nach Informationen des Nachrichtenportals Euractiv einigten sich am Freitag die Delegierten der Internationalen Zivilen Luftfahrtorganisation ICAO-Vertragsstaaten in Montréal auf sechs Programme, deren Projekte zum Ausgleich der Treibhausgasemissionen im Rahmen des globalen marktbasierten Mechanismus CORSIA CO2-Zertifikate ausgeben dürfen.

CORSIA bezeichnet das ICAO-Zertifikateprogramm für Maßnahmen zum CO2-Ausgleich und zur CO2-Reduktion in der internationalen zivilen Luftfahrt. Es soll 2021 testweise in Kraft treten. Die Teilnahme der Vertragsstaaten soll bis 2027 auf Freiwilligkeit beruhen. Die sechs Programme gibt es bereits. Sie heißen American Carbon Registry, China GHG Voluntary Emission Reduction Program, Clean Development Mechanism, Climate Action Reserve, The Gold Standard sowie Verified Carbon Standard. Die aus diesen Programmen ausgegeben Zertifikate müssen sich auf Projekte beziehen, die ab dem 1. Januar 2016 gestartet sind und die bis zum 31. Dezember 2020 zu Emissionsreduktionen geführt haben.

Die Klimaschutzorganisation Carbon Market Watch sieht in der Entscheidung einen Schritt in die richtige Richtung. Ein großer Kritikpunkt bestehe aber darin, dass die ab 2021 verfügbaren CO2-Zertifikate wohl bei Weitem den Bedarf an Zertifikaten übersteigen würden. Eine Lenkungswirkung für die Flugbranche, Treibhausgase einzusparen, würde sich somit nicht entfalten. Darüber hinaus warnt CMW davor, dass Airlines auch Zertifikate von Projekten von geringer Qualität kaufen können. Ob mit Projekten, etwa unter dem kontroversen Clean Development Mechanism, CO2 kompensiert würde, sei fraglich.

Der Verkehrsausschuss im EU-Parlament (TRAN) kündigte am Freitag an, die derzeitigen Regeln für Fluggesellschaften kurzzeitig außer Kraft zu setzen, denen zufolge sie verpflichtet sind, ihre Starts und Landungen durchzuführen – andernfalls würden die Airlines ihre Slots (etwa: Zeitfenster) verlieren. Die Ausschussvorsitzende Karima Delli (Grüne/EFA, Frankreich) betonte, diese Entscheidung als oberste Priorität behandeln zu wollen.

Damit reagierte der Ausschuss auf einen Vorschlag der EU-Kommission, um sogenannte Geisterflüge zu unterbinden. Solche leeren Flüge sind die Folge von strengen Reisebeschränkungen, um die Ausbreitung des Coronavirus in Europa weitestgehend zu verlangsamen.

Wie das Nachrichtenportal Euractiv am vergangenen Freitag mitteilte, plant die Kommission, die sogenannte „Use it or lose it“-Regel (etwa: Benutzen oder verlieren) für vier Monate auszusetzen. Das Moratorium soll zunächst bis 30. Juni und rückwirkend ab dem 1. März gelten.

Gemäß der Vorschriften muss eine Fluggesellschaft eine Flugverbindung zu mindestens 80 Prozent pro Jahr nutzen, um sich den Slot für das darauffolgende Jahr zu sichern. Geschieht dies nicht, wird der Slot für gewöhnlich neu vergeben.

Laut Euractiv fordern Verbände aus der Luftfahrtbranche, das Moratorium über den Sommer oder gar bis Ende Oktober aufrechtzuerhalten.

Sowohl das EU-Parlament als auch die EU-Mitgliedstaaten müssen dem Vorschlag noch zustimmen, bevor dieser wirksam wird.

 

DNR: Flugverkehr: CO2-Ausgleichsprogramme und Leerflüge in Europa

Pressemitteilung EU-Verkehrsausschuss