Europäischer Grüner Deal – European Green Deal


Im Dezember 2019 präsentierte die EU-Kommission mit dem European Green Deal (EGD) einen Plan für einen sozial-ökologischen Umbau der europäischen Wirtschaft. Der EGD ist die neue Wachstumsstrategie der EU-Kommission, mit deren Hilfe der Übergang zu einer ressourceneffizienten, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaft gelingen soll, der für alle gerecht und inklusiv gestaltet werden soll.

Auch die weltweite Covid-19-Krise hat die Kommission bis dato nicht vom Weg abgebracht und, im Gegenteil, Geld für ‚Green Recovery‘ und ‚Build back better‘ freigemacht. Also Gelder aus dem EU-Budget für den Wiederaufbau, die nicht ‚alte‘ Industrien und Lebensstile schützen bzw. wiederherstellen, sondern bereits in diesen Umbau der Wirtschaft investiert werden. Alle Investitionsprogramme zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollten an den Zielen des Green Deal ausgerichtet werden. Auch die europäischen Staats- und Regierungschef*innen haben in einer gemeinsamen Erklärung zur Corona-Pandemie geäußert, dass der „Übergang zu einer grünen Wirtschaft“ Teil des Erholungsplans für die europäischen Volkswirtschaften sein müsse.

Die EU-Kommission hat Ende Mai 2020 ein überarbeitetes Arbeitsprogramm vorgelegt. Sie will jedenfalls am EGD festhalten, nur der Zeitplan ändert sich vielfach um einige Monate.

Im Anhang 1 des Kommissions-Arbeitsprogrammes sind  Initiativen innerhalb des EGD für 2020 angekündigt. Von den 21 Initiativen wurden bereits das EU-Klimaschutzgesetz, der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, die Industriestrategie, der Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal und der Fonds für einen gerechten Übergang, die Biodiversitätsstrategie und die Farm to Fork-Strategie veröffentlicht. Außerdem wurde im Oktober 2020 ein Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der Aarhus-Verordnung zum Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten vorgelegt.

Nicht im EGD enthalten, aber dennoch umweltrelevant, ist die für 2020 angekündigte Mitteilung über bessere Rechtsetzung, die auch ein One-In-One-Out-Prinzip einführen will.

Eine neue Strategie für Verbraucher*innen (Q2 2021), eine WTO-Reform (Q4) sowie die bereits erschienene Strategie für Digitalisierung (ein Gesetzgebungsvorschlag mit Folgenabschätzung soll im 4. Quartal 2020 folgen). 2020 wurden von der EU-Kommission bis auf wenige Legislativvorschläge wie das EU-Klimaschutzgesetz oder das 8. Umweltaktionsprogramm im Rahmen des EGD hauptsächlich Strategien vorgelegt. Diese sollen dann in den Folgejahren durch rechtliche Vorgaben untermauert werden.

Das am 14. Oktober 2020 vorgelegte 8. Umweltaktionsprogramm (8. UAP) soll den rechtlichen Rahmen für den EGD bilden. Im Rahmen des EGD ist auch die Einführung von Instrumenten vorgesehen, um die Themen Nachhaltigkeit und Innovation zu behandeln. Alle neuen Initiativen und Legislativvorschläge sollen im Licht des Gebots „Verursache keine Schäden“ („do no harm“) geprüft werden.

Die wichtigsten Teile des European Green Deal:

  1. Klimaambitionen/Klimagesetz
  2. Dekarbonisierung der Energiegewinnung - saubere, erschwingliche und sichere Energie
  3. Nachhaltige und intelligente Mobilität
  4. Schutz unserer Umwelt und Biodiversität
  5. Berücksichtigung von Umweltbelangen in der GAP / nachhaltige Lebensmittelsysteme
  6. Strategien für eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft sowie für nachhaltigen Verbrauch
  7. Einbeziehung von Nachhaltigkeit in alle Politikbereiche der EU
  8. Die EU als globaler Vorreiter
  9. Finanzierung des nachhaltigen Wandels

 

Weitere Informationen:  
Factsheet European Green Deal – EU-Koordination Deutscher Naturschutzring/DNR