Winterenergiepaket der EU-Kommission – eine Energie-Kehrtwende?

Das für den 30. November erwartete Winterenergiepaket der EU-Kommission soll u.a. eine Reform der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie und Energieeffizienzrichtlinie sowie eine tiefgreifende Überholung des EU-Energiemarkts enthalten. Mehrere Entwürfe des Pakets sind diese Woche vorab an die Öffentlichkeit geraten. Flankiert wird das Paket von einer „Governance“-Verordnung, um die Erfüllung der Klima- und Energieziele bis 2030 sicherzustellen.

Es enthält folgendes:

Governance-Verordnung: Das im Januar 2014 vom Europäischen Rat verabschiedete Ziel, bis 2030 mindestens 27 Prozent Erneuerbaren-Anteil am Energiemix zu erreichen ist vielfach als zu wenig ambitioniert und als völlig überholt kritisiert worden – erst recht seit der Verabschiedung und Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens letzten Monat. Hinzu kommt, dass das Ziel von 27 Prozent nur noch auf europäischer Ebene verbindlich sein soll und nicht wie bisher auf verbindliche nationale Ziele heruntergebrochen werden soll. Um die mögliche Lücke zwischen EU-Ziel und Maßnahmen auf nationaler Ebene zu schließen, soll ein sogenannter „Governance“-Mechanismus eingeführt werden. Der nun ebenfalls an die Öffentlichkeit geratene Entwurf dieser „Governance“-Verordnung scheint die Mitgliedstaaten jedoch nicht ausreichend zur Verantwortung zu ziehen, berichtet der Umweltnachrichtendienst ENDS. Die „Governance“-Verordnung soll als „horizontales“ Regelwerk alle Planungs- und Berichterstattungspflichten im Klima- und Energiebereich zusammenfassen.

Erneuerbare-Energien-Richtlinie: Die überholte Erneuerbare-Energien-Richtlinie setzt die nationalen Ziele für 2020 der bisherigen Richtlinie als Startpunkt, so dass kein Mitgliedstaat hinter diese Ziele zurückfallen darf. Der Entwurf beinhaltet außerdem Regeln für die Gestaltung nationaler Fördermechanismen für erneuerbare Energien. Der für Erneuerbare in Deutschland so wichtige Einspeisevorrang ist im neuen Entwurf nicht mehr vorgesehen. Regeln, die Erneuerbaren Energien Einspeise- und Vermarktungsvorrang gewähren, ermöglichen es den Produzenten von Erneuerbaren derzeit noch, ihren sauberen Strom vor konventioneller Energie zu verkaufen.

Marktdesign-Verordnung: Der Entwurf der Marktdesignverordnung schiebt dem nun einen Riegel vor. Nur die kleinsten Erneuerbaren-Kraftwerke würden weiterhin vorrangig behandelt werden. Diese Ausnahme bleibt allerdings nur Ländern vorbehalten, die weniger als 15 Prozent ihres Energiemixes aus Erneuerbaren produzieren, wodurch sie für Deutschland nicht gelten würde. Der Verordnungsentwurf stellt zudem Regeln zu Kapazitätsmechanismen auf, die künftig vermehrt auf dem Austausch unter EU-Mitgliedstaaten durch Stromnetzverbindungen basieren sollen. Auch wenn die Kapazitätsmechanismen für alle Energiequellen offen sein sollen, befürchtet Christian Schaible vom Europäischen Umweltdachverband EEB, dass sie Kohle-, Gas- und Atomkraftwerke am Leben halten würden.

Am 30. November 2016 wird dieses Winterenergiepaket voraussichtlich von der EU-Kommission veröffentlicht. Quelle: DNR

 

DNR News 

Entwurf Erneuerbaren-Energien-Richtlinie

Entwurf Verordnung zum Design des Elektrizitätsmarkt

Entwurf Verordnung für ein übergreifendes Governance-Instrument