Dritte Piste: Umweltorganisationen fordern nach VfGH-Entscheidung Sachlichkeit

Das Ökobüro äußerte sich nach der Aufhebung der Gerichtsentscheidung zum Stopp der dritten Piste am Flughafen Wien betont sachlich. Nach der ungewöhnlich raschen Aufhebung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird der geplante Bau der dritten Piste in den nächsten Monaten neu verhandelt. „Die persönlichen Angriffe auf die Richter, das in Fragestellen der Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit an sich oder das fast verwirklichte Vorhaben, das Wirtschaftswachstum in die Verfassung zu schreiben waren daher weder angemessen, noch notwendig. Vielmehr wurde durch die unsachliche Kritik hoher Politiker und wesentlicher Stakeholder bereits der Rechtsstaat in Frage gestellt und dadurch die Glaubwürdigkeit unserer Institutionen beschädigt. Deshalb begrüße ich die rasche Klärung durch das Höchstgericht. Für den Klimaschutz ist die Entscheidung jedoch bedauerlich“, sagt Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung.

Attac Österreich und „System Change, not Climate Change!“ zeigten sich in einer Aussendung überrascht und bestürzt über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zum Stopp der dritten Piste am Flughafen Wien aufzuheben. Sie fordern als Konsequenz das öffentliche Interesse am Umwelt- und Klimaschutz sowie den Schutz der Gesundheit von AnrainerInnen noch stärker gesetzlich zu verankern.

„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist anzuerkennen, darf aber kein Freibrief für den Bau der dritten Piste sein. Das Urteil bedeutet jedenfalls nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht das Projekt nun zwingend genehmigen muss. Wir sind weiter zuversichtlich, dass das klimaschädlichste Projekt Österreichs nicht gebaut wird. Das öffentliche Interesse an Klimaschutz und dem Erhalt unserer Lebensgrundlagen spricht weiter klar dagegen“, so „System Change!“.

Der VfGH begründet die Aufhebung unter anderem damit, dass Klimaschutz nicht im Luftfahrtgesetz steht und daher in der öffentlichen Interessensabwägung nicht zu beachten sei. „Das bedeutet jedoch, dass internationale Verträge wie das Pariser Klimaabkommen ebenso wie die österreichischen Staatszielbestimmungen bezüglich Klimaschutz Heuchelei sind, da sie gar nicht zu Anwendung kommen könnten“, erklärt Carla Weinzierl von Attac Österreich. Magdalena Heuwieser von „System Change!“ ergänzt: „Die VfGH-Auslegung, dass es nicht ausreicht, dass Klimaschutz in der Verfassung steht, ist schwer nachvollziehbar. Auch wenn das Wort Klimaschutz nicht im Wasserrechtsgesetz steht, haben die Gerichtshöfe oftmals Wasserkraftwerke aus Klimaschutzgründen genehmigt.“

 

Attac Österreich und „System Change, not Climate Change!“: VfGH-Urteil ist kein Freibrief für Bau der dritten Piste

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