EU einigt sich auf neue BIO-Verordnung

23. Nov 17

Nach drei Jahren Verhandlungen einigten sich die EU-Länder im Sonderausschuss Landwirtschaft auf die überfällige Überarbeitung der Vorschriften für die biologische Landwirtschaft. Österreich stimmte gegen die Neuerungen, die wegen einer knappen Mehrheit jedoch trotzdem 2021 in Kraft treten werden.

Der Verband der BiobäuerInnen Österreichs BIO-AUSTRIA unterstützt die kritische Haltung der österreichischen Regierung. Zwar gebe es kleine Fortschritte in wenigen Teilbereichen, aber diese stehen wesentlichen Defiziten gegenüber. Statt den bürokratischen Aufwand zu verringern, erhöhen unpraktikable Kontroll- und Berichtsvorgaben die Bürokratieflut und damit den Preis für VerbraucherInnen. Phil Hogan, EU-Agrarkomissar, sieht den Beschluss als wichtigen Meilenstein für die Öko-Branche und betont, die Vorteile der VerbraucherInnen, die nun bei allen in der EU gekauften Bio-Produkten mit den gleichen Qualitätsstandards rechnen können.

Zwar konnte durch Verbesserungsvorschläge dem ursprünglichen Vorschlag „die Giftzähne entzogen werden“, jedoch bleiben zahlreiche Inkonsistenzen. Diese bedarf es nun mittels Durchführungsbestimmungen und durch Klarstellungen und Korrekturen im Rahmen der Umsetzung zu beheben. "Dabei muss das Ziel sein, eine möglichst hohe Funktionsfähigkeit der Verordnung in der Praxis zu gewährleisten. Die über 22.000 Biobäuerinnen und Biobauern in Österreich und die vielen hunderttausenden in Europa sind darauf angewiesen. Sie und die zahlreichen Bio-Verarbeiter und -händler benötigen Rechtssicherheit und ein gutes, umsetzbares EU-Bio-Recht, um ökologisch nachhaltige Lebensmittel produzieren und ihre zahlreichen gesellschaftlichen Leistungen für den Erhalt und den Ausbau der Biodiversität, sauberes Wasser und Klimaschutz erbringen zu können“, so Gertraud Grabmann, Obfrau von BIO AUSTRIA.

 

Pressemitteilung der BIO-AUSTRIA

Erklärung der Europäischen Union