EU-Kommission ändert Klassifizierung von 47 Chemikalien

Die EU-Regelung CLP zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen schützt VerbraucherInnen sowie die Umwelt vor gefährlichen Chemikalien. Nun hat die Kommission neue Stoffe in die Liste aufgenommen und die Klassifizierung von bereits eingetragenen Substanzen geändert.

Dies betrifft insgesamt 47 Chemikalien, 26 davon erhalten eine neue Einstufung wie zum Beispiel Blei in Pulverform. Auch bereits bestehende Klassifizierungen wurden geändert. Auf Drängen der Mitgliedstaaten im Februar dieses Jahres ist der Weichmacher Bisphenol-A (BPA) um eine Gefahrenstufe angehoben worden. BPA gilt nun als giftig für die menschliche Fortpflanzung.

Als nächsten Schritt könnte BPA als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) eingeordnet werden. Dann müssten alle Produkte in der EU, die BPA enthalten und bereits auf dem Markt sind, einen Autorisierungsprozess unterlaufen. Frankreich hat bereits zwei Anträge gestartet, um BPA als SVHC zu klassifizieren. Die Änderungen der Liste gelten ab dem 1. März 2018. [Quelle, DNR]


Quelle, DNR: EU-Kommission ändert Klassifizierung von 47 Chemikalien

Änderungen der Kommission