EU-Rechnungshofbericht: Zertifizierung von Biokraftstoffen

Schwachstellen im System zur Zertifizierung nachhaltiger Biokraftstoffe könnten die Grundlage der EU-Ziele für das Jahr 2020 bezüglich der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor gefährden, wie einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs zu entnehmen ist.

Gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie dürfen die EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erreichung ihres Ziels, bis 2020 zehn Prozent der Energie im Verkehrssektor aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen, ausschließlich als nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe verwenden. Die meisten in der EU in Verkehr gebrachten Biokraftstoffe werden von freiwilligen Systemen zertifiziert, die von der Europäischen Kommission anerkannt wurden. Die Prüfer gelangten jedoch zu der Schlussfolgerung, dass Schwachstellen im Anerkennungsverfahren und bei der Überwachung durch die Kommission den Systemen abträglich waren.

Die Prüfer stellten fest, dass die Kommission von den Systemen keine Überprüfung verlangte, ob die Biokraftstoffherstellung Risiken barg, wie Landbesitzkonflikte, Zwangs- oder Kinderarbeit, schlechte Arbeitsbedingungen für Landwirte und Gefahren für Gesundheit und Sicherheit. Bei den Bewertungen der Systeme wurde nicht berücksichtigt, welche Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen indirekte Landnutzungsänderungen haben (wobei zur Nahrungsmittelerzeugung mehr Land bewirtschaftet wird, um einen Ausgleich für die zur Biokraftstoffherstellung verwendeten Pflanzen zu schaffen).

Die Kommission erkannte den Prüfern zufolge Systeme an, die nicht über Verfahren verfügten, um sicherzustellen, dass die Biokraftstoffe tatsächlich aus Abfällen stammten oder dass die Rohstoffe die Umweltanforderungen erfüllten. Einige Systeme waren nicht ausreichend transparent oder wurden von nur wenigen Mitgliedern geleitet, was das Risiko von Interessenkonflikten erhöhte und eine effektive Kommunikation mit anderen Interessenträgern verhinderte. Die Kommission überwacht die Tätigkeiten der freiwilligen Systeme nicht und kann daher nicht sicher sein, dass diese tatsächlich die Standards anwenden, auf deren Grundlage sie anerkannt wurden, oder dass sie Verstöße gegen die Vorschriften ermitteln.

Der Sonderbericht Nr. 18/2015 "Das EU-System zur Zertifizierung nachhaltiger Biokraftstoffe" steht auf der Webseite des EU-Rechnungshofes in deutscher Sprache als Download zur Verfügung.



EU-Rechnungshof Pressemitteilung

Sonderbericht Nr. 18/2015 "Das EU-System zur Zertifizierung nachhaltiger Biokraftstoffe"