EU-Verordnung zu Gefahrenpiktogrammen für Chemikalien tritt in Kraft

18. Mai 2017

Ab 1. Juni 2017 sind in der gesamten EU neue Gefahrenpiktogramme für Chemikalien zu verwenden. Gemäß der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung endet die Frist für den Abverkauf von Produkten, die noch mit den alten orange-schwarzen Gefahrensymbolen gekennzeichnet sind am 31. Mai 2017. Die neuen Gefahrenpiktogramme sind auf der Spitze stehende Quadrate mit rotem Rahmen und weißem Hintergrund.

Produkte, die mit Gefahrenpiktogrammen gekennzeichnet sind, können bei unsachgemäßer Handhabung Schaden verursachen. „Ein Alltag ohne Chemikalien ist kaum vorstellbar. Alle Personen, die mit Chemikalien zu tun haben, sei es im Haushalt, im Garten oder am Arbeitsplatz, müssen sich über die sichere Verwendung und die Risiken bei unsachgemäßer Handhabe informieren können“, erklärt Thomas Jakl, Leiter der Abteilung Chemikalien und Biozide im BMLFUW.

Alle Händler sind aufgefordert, ihre Produkte auf die neue Kennzeichnung hin zu prüfen. Produkte die nicht oder nur mangelhaft eingestuft, gekennzeichnet oder verpackt sind, dürfen ab dem 1. Juni 2017 nicht mehr verkauft werden. Enthält ein Etikett nicht die neuen Gefahrenpiktogramme und Gefahren- und Sicherheitshinweise, drohen Verwaltungsstrafen, die bis zur Einstellung des Verkaufs von falsch eingestuften oder mangelhaft gekennzeichneten Erzeugnissen reichen.

 

BMLFUW: Neue Gefahrenpiktogramme für Chemikalien