Spanien: Umweltschutz oder illegale Staatsbeihilfe?

30. Nov 17

Ein von Spanien 2007 eingeführter sogenannter „Umweltschutzanreiz“ ist nun Gegenstand von Untersuchungen, die die EU-Kommission einleitete. Verdacht: Die Unterstützung wird für EU-Umweltnormen gewährt, die ohnehin verbindlich sind und damit von allen Kraftwerken in der EU auf eigene Rechnung gewährleistet werden müssen. In diesem Fall würde es sich um nach EU-Recht illegale Staatsbeihilfe handeln, durch die den Kraftwerken ein unzulässiger Wettbewerbsvorteil entsteht. Die Fördermaßnahme wurde nicht bei der Kommission zur Prüfung nach den EU-Beihilfevorschriften angemeldet.

Ziel des spanischen Staates war es, mit der Förderung die Kraftwerksbetreiber zur einem Einbau von Schwefeloxidfilter zu bewegen. So flossen in den letzten 10 Jahren 440 Millionen Euro an 14 spanische Kraftwerke. Der Umweltschutz ist im europäischen Recht als hohes Ziel des Allgemeinwohls anerkannt. Werden die Staatsmittel für den Einbau von Filtern verwendet, gibt es weniger Luftverschmutzung, ohne dass den spanischen Kraftwerken ein Wettbewerbsvorteil gegenüber der ausländischen Konkurrenz entstünde. Das wäre eine legale Beihilfe.

Nun wird die Kommission überprüfen, ob ihr Verdacht gerechtfertigt ist. Sollte die Kommission am Ende Recht behalten, könnten die Zahlungen an die Kraftwerke vollständig zurückgefordert werden.

 

Pressemitteilung der Europäischen Kommission

Euractiv: Spanien: Illegale Staatshilfe statt Umweltschutz?