Verfassungsausschuss berät über Volksbegehren gegen Freihandelsverträge

24. Mai 17

Mit einer Generaldebatte hat der Verfassungsausschuss des Nationalrats am Dienstag die Beratungen über das Volksbegehren gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP aufgenommen. Zwar ist CETA schon fertig ausverhandelt und könnte nach Zustimmung des Europäischen und des Kanadischen Parlaments in wesentlichen Teilen bald vorläufig angewendet werden, die InitiatorInnen des Volksbegehrens haben jedoch die Hoffnung nicht aufgegeben, das Abkommen letztendlich doch noch zu Fall bringen zu können. Für ein endgültiges Inkrafttreten braucht es die Zustimmung aller nationalen Parlamente der EU-Staaten.

Attac Österreich forderte das Parlament auf, die vordemokratischen Standards dieser Abkommen nicht länger hinzunehmen und die eigenen Rechte gegenüber der EU-Kommission zu stärken. „Weder bei CETA noch einem anderen EU-Abkommen ist der zugrundeliegende Prozess wirklich demokratisch. Die EU-Kommission darf nie wieder ein Mandat für Verhandlungen erhalten, das diese demokratischen Mindeststandards nicht erfüllt. Darüber hinaus beschneiden Konzernklagerechte, Mechanismen wie die Regulatorische Kooperation oder die Unumkehrbarkeit von Liberalisierungen politische Gestaltungsspielräume bis auf die Gemeindeebene und schwächen somit die Demokratie. „Sie haben grundsätzlich nichts in Handelsverträgen verloren“, so Attac-Expertin Strickner.

Greenpeace Österreich verlangt von Nationalrat, sich für einen Kurswechsel in der Regierung und schließlich bei der EU-Handelspolitik einzusetzen. „Auf keinen Fall dürfen die bevorstehenden Neuwahlen dafür ausgenutzt werden, das Volksbegehren in einer bloßen Minimalversion ohne echte politische Auswirkungen abzuhandeln“, so Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit.


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