VwGH: Rechtsschutz für Umweltschutzorganisationen

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigt, dass den Umweltschutzorganisationen in Österreich mehr Rechte zukommen müsse als es bisher der Fall sei. In seiner Erkenntnis stellt der VwGH fest, dass Umweltorganisationen bei Verfahren Parteienstellung bekommen und damit angehört werden müssen. Damit gibt das Gericht anerkannten Umweltschutzorganisationen umfangreiche rechtliche Möglichkeiten gegen Entscheidungen und Unterlassungen vorzugehen. Der VwGH bezieht sich dabei auf die Aarhus Konvention der UNO, die von Österreich und der EU 2005 ratifiziert wurde. Da Österreich den Zugang zu Gerichten für Umweltschutzorganisationen bislang nicht umgesetzt hatte, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember des Vorjahres, dass Umweltschutzorganisationen Parteistellung in Umweltverfahren zu gewähren ist. Nun kommen den österreichischen NGOs die gleichen Umweltrechte zu, wie sie in anderen EU-Staaten Standard sind.

Thomas Alge, Umweltjurist und Geschäftsführer von ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung zum Urteil: „Österreich hat die Aarhus Konvention 2005 ratifiziert. Die gesetzliche Umsetzung bezüglich des Rechtschutzes in nationales Recht ist jedoch bis heute nicht geschehen, trotz zwei Verurteilungen auf Ebene der UNO und zahlreicher Gerichtsverfahren. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof Tatsachen geschaffen. Im Sinne der Rechtssicherheit für alle Beteiligten sollte Umweltministerin Köstinger jetzt rasch ein Rechtsbehelfegesetz wie in Deutschland für das gesamte Umweltrecht vorlegen, um etwa Fristen einheitlich zu regeln.“

 

 

ÖKOBÜRO: Höchstgericht gibt Umweltschutzorganisationen umfassenden Rechtsschutz

derStandard: Höchstgericht stärkt Rechte von Umweltorganisationen