Zögerliche Schritte II: Kreislaufwirtschaft

21. Dez 17

Bei den sechsten Trilogverhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und Europäischen Ministerrat zum Kreislaufwirtschaftspaket konnten sich die Organe der Europäischen Union auf einen minimalen Kompromiss einigen, um zukünftig die Recyclingquoten zu erhöhen und Abfälle zu vermeiden. Vereinbart wurden verbindliche Recyclingquoten der EU-Mitgliedsstaaten: so müssen ab 2025 55%, ab 2030 60% und ab 2035 60% der Siedlungsabfälle recycelt werden. Derzeit liegt die Recyclingquote im EU-Durchschnitt bei 50%. Außerdem sollen 2035 nur noch 10% der Siedlungsabfälle deponiert und Bioabfälle separat gesammelt werden. Für Piotr Barcak, Abfallexperte des Europäischen Umweltbüros (EEB), sind diese Ergebnisse „nicht, was wir uns erhofft haben, aber trotzdem eine bedeutende Verbesserung der aktuellen Gesetzeslage.“ Zum Vergleich: Das Europäische Parlament forderte eine Recyclingquote von 70% und die Europäische Kommission von 65% im Jahre 2030.

Darüber hinaus verständigten sich die Trilog-Partner auf einheitlichere Methoden für die Berechnung der Quoten. Bisher ist es schwer die einzelnen Mitgliedsstaaten aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden und Abfalldefinitionen zu vergleichen. Dies zeigte sich deutlich bei einer Studie des Europäischen Umweltbüros (EEB) und der Umweltberatungsfirma  Eunomia. Dort bereinigten die AutorInnen die Recyclingquoten für jedes Land nach den gleichen Kriterien. Ergebnis ist beispielsweise eine Verringerung der Recyclingquote Deutschlands um 10 Prozent (von 66 auf 56%). Laut eigener Berechnungen der Länder liegen Deutschland, Wales und Singapur auf den ersten drei Plätzen im Ranking um die Recyclingquoten. Mit bereinigten Recyclingquoten schiebt sich Österreich auf Platz zwei und Südkorea auf Platz drei vor. Die AutorInnen hoffen, dass sie mit ihrer Studie einen wichtigen Beitrag bei der Festlegung einer einheitlichen Berechnungsmethode für Recyclingquoten leisten.

 

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