OMNIBUS-Verordnung
Die Europäische Kommission hat ein neues Maßnahmenpaket vorgestellt, das EU-Vorschriften vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken soll. Ziel ist es, bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen zu schaffen, damit sie wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können. Damit sollen zusätzliche Investitionen ermöglicht und der Wirtschaftsstandort Europa gestärkt werden.
Im Mittelpunkt steht die Verbindung von Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz: Europäische Unternehmen sollen unter erleichterten Bedingungen wirtschaftlich erfolgreich sein und gleichzeitig zu den Zielen des Grünen Deals beitragen. Die Kommission plant, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen deutlich zu senken – um mindestens 25 %, bei mittelständischen Betrieben sogar um 35 %.
Die nun vorgelegten ersten Gesetzespakete umfassen unter anderem Regelungen zur nachhaltigen Berichterstattung, EU-Taxonomie und dem CO₂-Grenzausgleichssystem. Sie sollen vor allem kleinere und mittlere Unternehmen entlasten, indem Anforderungen gezielt auf große Unternehmen konzentriert werden. Zugleich sollen sie Investitionen in saubere Energien erleichtern – mit potenziellen Einsparungen von 6,3 Mrd. EUR jährlich und Investitionen von bis zu 50 Mrd. EUR.
1. Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD, EU-Taxonomie):
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Rund 80 % der Unternehmen sollen von der CSRD-Berichtspflicht ausgenommen werden; Pflichten konzentrieren sich auf große Unternehmen.
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Berichtspflichten für CSRD werden um zwei Jahre verschoben (auf 2028); Taxonomie-Berichterstattung wird reduziert, u. a. durch finanzielle Schwellenwerte und weniger Meldebögen.
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Komplexe Kriterien wie DNSH werden vereinfacht, die Green Asset Ratio (GAR) für Banken angepasst.
2. Sorgfaltspflichten für Nachhaltigkeit:
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Vereinfachung der Pflichten: Fokus auf direkte Geschäftspartner, Prüfpflichten nur noch alle fünf Jahre.
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Weniger Aufwand für KMU durch reduzierte Informationspflichten in der Lieferkette.
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Zivilrechtliche Haftungsregeln werden harmonisiert und Unternehmen erhalten mehr Vorbereitungszeit (Umsetzung bis 2028).
3. CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM):
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Kleine Einführer (z. B. KMU) werden durch eine Schwelle von 50 Tonnen jährlich von Pflichten befreit – betrifft rund 90 % der Einführer.
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Vorschriften zur Berechnung und Berichterstattung werden vereinfacht, Umgehungen strenger geregelt.
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Grundlage für eine künftige Ausweitung des Systems auf weitere Branchen und Produkte ab 2026.
Die Europäische Kommission plant, Investitionsprogramme wie InvestEU, EFSI und Altfinanzierungsinstrumente zu vereinfachen, um die Nutzung zu erleichtern und mehr Investitionen zu mobilisieren. InvestEU soll dabei mit gestärkter Kapazität gezielt Projekte in Bereichen wie Innovation, Dekarbonisierung und Klimaschutz fördern – derzeit fließen bereits fast 45 % der Mittel in klimabezogene Vorhaben.
Durch die vorgeschlagenen Änderungen sollen rund 50 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen mobilisiert und die Verwaltungsanforderungen deutlich reduziert werden, insbesondere für KMU. Dies soll nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch Kosteneinsparungen von rund 350 Mio. EUR ermöglichen.
Nächste Schritte
Die Vorschläge der Kommission werden nun vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft. Nach deren Zustimmung und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt treten die Änderungen in Kraft. Die Kommission fordert eine vorrangige Behandlung, insbesondere zur Verschiebung bestimmter Berichtspflichten, um zentrale Anliegen der Stakeholder zu adressieren. Ein delegierter Rechtsakt zur Änderung der Taxonomie-Verordnung soll nach öffentlicher Rückmeldung in Kraft treten.