138. Energieforum: Die EU Nature Restoration Verordnung – Bedeutung für Energieunternehmen und Netzbetreiber

Im August 2024 ist die EU Renaturierungs-Verordnung in Kraft getreten. Als EU-Verordnung ist sie unmittelbar mit Inkrafttreten auf nationaler Ebene anwendbar. Die Verordnung zielt darauf ab, bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen und bis 2050 alle Ökosysteme, die einer Wiederherstellung bedürfen, zu renaturieren. Damit verbunden sind Auflagen an die EU Mitgliedstaaten, entsprechende Maßnahmenpläne zu erarbeiten.

Welche Herausforderungen sich für Energieunternehmen und Netzbetreiber aus dieser Verordnung ergeben, wie diese Maßnahmen mit anderen europäischen Vorgaben (z.B. REDIII, Wasserrahmenrichtlinie oder auch EU Naturschutz-Richtlinien) zusammenhängen und was dies für die nationale Anwendung der Verordnung bedeutet, wird in EU Energieforum diskutiert.

Anmeldung bitte unter office.hsl@verbund.com per E-Mail.

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