170.000 BürgerInnen als MitgklägerInnen: Verfassungsbeschwerde gegen CETA-Handelsabkommen
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
In Deutschland wird eine Verfassungsbeschwerde gegen das Handelsabkommen CETA vorbereitet, das die EU mit Kanada abschließen will. Die Klage wurde von einer deutschen Lehrerin initiiert und von Prof. Andreas Fisahn von der Universität Bielefeld verfasst, der sie auch vor Gericht vertreten wird. Mehr als 170.000 deutsche BundesbürgerInnen haben sich dieser Klage angeschlossen. Ein Artikel von Andreas Fisahn in der Zeitung „Junge Welt“ informiert über die Hintergründe der Klage und über den „Verfassungswidrigen Freihandel“.Es handelt sich bei dieser Klage um eine neu formulierte Beschwerde. Die erste Verfassungsbeschwerde mit rund 40.000 MitklägerInnen wurde 25. August 2014 beim deutschen Bundesverfassungsgericht eingereicht. Diese wurde nach Angaben der Initiatorin „leider nicht zur Entscheidung angenommen. Die Abweisung wurde damit begründet, dass meine Verfassungsbeschwerde die mögliche Verletzung meiner eigenen Grundrechte nicht genügend mit Tatsachen untermauert.“
Jetzt wurde die Verfassungsbeschwerde neu formuliert, und soll erneut beim deutschen Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.
Deutsche Bürgerklage gegen CETA
Junge Welt: Verfassungswidriger Freihandel