7. Umweltaktionsprogramm kommt mit Bodenschutz und Klimazielen

Umweltrecht

In Trilog-Verhandlungen haben sich VertreterInnen von EU-Parlament und Ministerrat am 19. Juni 2013 auf ein neues Umweltaktionsprogramm (UAP) geeinigt. Das Programm umfasst eine Vision für ein nachhaltiges Europa bis 2050 und steckt den Plan für die EU-Umweltpolitik bis 2020 ab.

So sollen Verhandlungen über einen rechtlichen Rahmen für den Bodenschutz auf EU-Ebene wieder aufgenommen, Klima- und Energieziele für 2030 verhandelt und bis 2020 nur noch nicht recycelbare und rückgewinnbare Abfälle deponiert werden. Außerdem soll es verbindliche Ziele für die Verringerung des Ressourcenverbrauchs und des Meeresmülls geben sowie ein umfassender Rahmen für nachhaltige Produktion und Konsum geschaffen werden.


Das European Environmental Bureau (EEB) begrüßte die Einigung als wichtiges politisches Signal dafür, dass die EU entschlossen ist, ihre ökologischen Probleme zu lösen. Als besonders positiv wertete der Dachverband die Wiederaufnahme von Verhandlungen über Bodenschutz auf EU-Ebene. 

Diese progressiven Elemente sind wohl vor allem dem Umweltausschuss des EU-Parlaments zu verdanken, der im April einen ehrgeizigen Bericht zu dem Kommissionsvorschlag abgestimmt hatte.



Das UAP muss nun noch formell im Parlamentsplenum und im Ministerrat abgestimmt werden. [ih, Quelle: DNR]

Quelle: DNR: 7. Umweltaktionsprogramm kommt mit Bodenschutz und Klimazielen
EEB (en)