Aarhus-Konvention für EU-Organe: gemeinsamer Standpunkt
Beim Umweltministerrat am 20.12.2004 billigten die UmweltministerInnen die Ratifizierung der Aarhus-Konvention zu Bürgerbeteiligung, Zugang zu Informationen und Zugang zum Recht im Umweltbereich. Weiters einigten sie sich auf einen gemeinsamen Standpunkt zu jener Verordnung, mit der diese Konvention auf die Organe der EU angewendet werden soll. Dabei strichen sie die umstrittene Formulierung des Kommissionsvorschlags, nach der lediglich NGOs, die "auf Gemeinschaftsebene aktiv" sind eine Überprüfung von Entscheidungen der EU-Institutionen verlangen dürfen.Das Europäische Umweltbüro EEB begrüßte, dass die Bemühungen der niederlänidischen Präsidentschaft überhaupt zu einem gemeinsamen Standpunkt geführt haben, kritisiert aber die nach wie vor vorhandenen zahlreichen Ausnahmen und weiter bestehenden Hürden für NGOs.
Nächster Schritt ist nun die zweite Lesung im EP.
Presseprotokoll Umweltministerrat (pdf 284kb)
Pressemeldung Kommission
Pressemeldung EEB (20.12.2004) (engl.)