Aarhus Konvention: Rasche Anlaufstelle für Umweltschützende

In Genf hatten vom 22. bis 24. Juni 2022 die Arbeitsgruppe zur Aarhus Konvention sowie das 3. außerordentliche Treffen der Aarhus Vertragsparteien stattgefunden. Dabei wurden aktuelle Herausforderungen im Zusammenhang mit Produktinformation, Beteiligung der Öffentlichkeit und dem Zugang zu Gerichten diskutiert. Außerdem wählten die Vertragsparteien einen Sonderberichterstatter als rasche Anlaufstelle für Umweltschützende, die Bedrohungen oder Klagen ausgesetzt sind oder aufgrund ihrer Tätigkeit anderweitig unter Druck geraten.

Die Aarhus-Konvention bezeichnet ein 1998 in der dänischen Stadt Aarhus unterzeichnetes und am 2001 in Kraft getretenes Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Mehr als 170 Teilnehmende waren für die Arbeitsgruppe und Sitzung der Vertragsparteien der Aarhus Konvention angemeldet, die in diesem Jahr wieder vor Ort in Genf stattfand. Während der ersten Agenda-Punkte fand eine rege Diskussion zu aktuellen Herausforderungen in Zusammenhang mit dem Zugang zu Umweltinformationen, Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz – den drei Grundprinzipien der Konvention – statt.

Sonderberichterstatter für Umweltschützende

Dabei wurden unter anderem Produktinformationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit in internationalen Foren wie der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCC) oder der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) diskutiert. Am zweiten Nachmittag wurde Michel Forst als Sonderberichterstatter für Umweltschützende einstimmig gewählt.

Im Rahmen des neu eingeführten Schnellverfahrens dient er künftig als schützende Anlaufstelle für Person, die entsprechend der Aarhus Konvention ihre Rechte ausüben und folglich Bestrafung, Verfolgung oder Belästigung ausgesetzt sind. Ein Leitfaden soll demnächst darüber informieren, wie das Schnellverfahren genau ausgestaltet ist. Über Entwicklungen der Anlaufstelle und den damit neu geschaffenen Schutz der Zivilgesellschaft im Umweltbereich wird ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung laufend informieren.

Die Sitzungen der Aarhus-Gemeinschaft im Sinne der Umweltdemokratie stellten für das ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung einen weiteren Schritt zur Verwirklichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) dar, insbesondere der Ziele 7 (leistbare und saubere Energie), 10 (weniger Ungleichheiten), 12 (verantwortungsvoller Konsum und Produktion), 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) und 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen).
 

ÖKOBÜRO: Aarhus Konvention: Aktuelle Herausforderungen und neuer UN-Sonderberichterstatter für Umweltschützende

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