Aarhus Konvention tritt Ende Oktober in Kraft

Die Aarhus-Konvention ist die UN-ECE Konvention über den Zugang zu Informationen, die öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Nach Ratifikation durch das 16. Unterzeichnerland (Armenien) wird sie mit 30. Oktober 2001 in Kraft treten.
Bis Anfang August 2001 haben nur 2 EU-Länder (Dänemark und Italien) die Konvention ratifiziert.

Pressemeldung UN-ECE