Aarhus-Verordnung: Kritik am neuen Vorschlag der EU-Kommission
28. Jan 21
Der für die Einhaltung der Aarhus-Konvention zuständige UN-Ausschuss (Aarhus Convention Compliance Committee, ACCC) hat am Dienstag aufgrund einer Nachfrage der EU-Kommission im Oktober 2020 eine vorläufige Empfehlung veröffentlicht. Diese hatte ihren Vorschlag zur Revision der derzeit gültigen, in der Kritik stehenden Aarhus-Verordnung präsentiert. Die Aarhus-Verordnung bezeichnet ein Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Bereits 2017 war der ACCC zu dem Schluss gekommen, dass die EU mit ihrer Verordnung die Konvention verletze. Der ACCC ist der Auffassung, dass auch der neue Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form immer noch Menschen und Nichtregierungsorganisationen daran hindern könne, eine Überprüfung zahlreicher gegen das Umweltrecht verstoßender EU-Entscheidungen wie z.B. bestimmte Fälle staatlicher Beihilfen für die fossile Brennstoffindustrie oder Genehmigungen schädlicher Pestizide wie Glyphosat zu beantragen.
Aus Sicht des ACCC seien mehrere Änderungen zur Behebung der Mängel erforderlich. Demnach sollen alle Verwaltungsentscheidungen, die von den EU-Institutionen getroffen werden und rechtliche Auswirkungen haben, einer Überprüfung unterzogen werden, einschließlich solcher, die Durchführungsmaßnahmen auf nationaler Ebene erfordern. Zudem gelte es, Entscheidungen über staatliche Beihilfen, die gegen EU-Umweltrecht verstoßen, überprüfbar zu machen. Schließlich sollen Einzelpersonen sowie NGOs die Möglichkeit bekommen, rechtswidrige EU-Entscheidungen anzufechten.
Die für die Umweltrechtsorganisation Client Earth tätige Anwältin Anne Friel sieht den Ball beim EU-Parlament. Dieses müsse den Vorschlag der EU-Kommission korrigieren und die notwendigen Änderungen einführen. Zugleich solle der Europäische Rat seine Position, die er im Dezember angenommen hatte, überarbeiten. Laut Client Earth hat das Europäische Parlament einen Berichterstatter für dieses Dossier benannt, welches im April im Umweltausschuss debattiert werden soll. Voraussichtlich im Mai wird es dann im Plenum zur Abstimmung kommen.