Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz

Anlässlich des 1. Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention in Lucca/Italien wurden unter anderem Einhaltungs- und Sanktionsmechanismen (compliance mechanisms) beschlossen. Demnach können sowohl andere Staaten als auch BürgerInnen das Compliance Committee anrufen, wenn sie ihre von der Konvention garantierten Rechte nicht ausreichend respektiert sehen. Die USA opponierten, obwohl selbst kein Vertragsstaat, gegen diesen Compliance-Mechanismus wegen befürchteter Präzedenzwirkung auf andere Konventionen. Er wurde aber schließlich per Akklamation angenommen und die Aufnahme eines Vertreters von Umweltorganisationen als Beobachter in das Büro der Konvention beschlossen (John Hontelez, Generalsekretär des EEB).

Pressemeldung EEB
Lucca-Deklaration Entwurf (engl. pdf 140kb)