Abfall-Rahmenrichtlinie: EP-Umweltausschuss schafft keine Klarheit zu Verbrennung

Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)

Am 28.11.2006 hat der EP-Umweltausschuss seinen Bericht für die erste Lesung zur Revision der Abfall-Rahmenrichtlinie angenommen. Darin fordert er die Beibehaltung der fünfteiligen Abfallhierarchie ebenso wie eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das Abfallaufkommen bis 2012 zu stabilisieren.

Unklar bleibt aber, ob - und wenn ja unter welchen Bedingungen - "waste to energy"-Müllverbrennungsanlagen als Verwertung definiert werden sollen, und nicht mehr als Entsorgung.
EP-Berichterstatterin Caroline Jackson ist der Meinung, der Ausschuss habe sich dafür ausgesprochen, Anlagen, die bestimmte Effizienzkritierien erfüllen, als "Verwertung" zu definieren - alle anderen als "Entsorgung".
Andere BeobachterInnen finden den entsprechenden Abänderungsantrag des Ausschusses weniger klar - hier sei in der Abstimmung im EP-Plenum noch eine Klärung nötig.
Die erste Lesung im EP ist für den 13.2.2007 geplant, eine politische Einigung im Umweltministerrat für den 18.12.06.

Das Europäische Umweltbüro EEB und FoE Europe begrüßten in einer gemeinsamen Pressemeldung insbesondere die Ziele für die Abfallvermeidung und die Zurückweisung einer Definition der Müllverbrennung als Wiederverwertung - vermissen aber klare Recyclingziele.

Pressemeldung FoE
Sitzungsunterlagen 28.11.2006