Abfallverbringung: Einigung zu neuer Verordnung
Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)
Mit einer Einigung in zweiter Lesung hat die EU Ende Oktober 2005 ihr Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung von Abfallimporten und -exporten zwischen EU-Staaten abgeschlossen.Dabei ließ das Europäische Parlament einige seiner Forderungen aus erster Lesung fallen, insbesondere die nach einem Verbot der Verbringung von Abfällen für Zwischenschritte, also Vermischung, Umlagerung, Lagerung etc. Im Gegenzug stimmte der Rat strengeren Regelungen bei der Anwendung und Durchsetzung des Rechts zu: Die Kontrolle der Importe/Exporte wird ebenso verpflichtend wie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden.
Die Verordnung wurde am 12.7.2006 als VO 1031/2006 im Amtsblatt veröffentlicht, sie gilt ab 12.7.2007.