Abschwächung des EU-Lieferkettengesetzes

Gesetze, die Unternehmen zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards verpflichten und die Verantwortung für Menschenrechts- und Umweltverstöße in ihren Lieferketten sicherstellen sollen, sind von der Mehrheit der EU-Parlamentarier:innen extrem abgeschwächt worden. Die Mehrheit für die Position des EU-Parlaments zum sogenannten Omnibuspaket I kam zustande, weil die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) gemeinsam mit der rechtskonservativen EKR, dem Rechtsaußen-Bündnis PfE sowie der rechtsextremen ESN-Fraktion stimmte. 

Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfacht und nur für große Unternehmen

Mit 382 Ja-, 249 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen hat das EU-Parlament dafür gestimmt, dass nur große Unternehmen mit durchschnittlich über 1.750 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro zur sozialen und ökologischen Berichterstattung verpflichtet werden sollen. Nur Unternehmen, die diesen Vorgaben unterliegen, müssen danach auch im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung, also der Klassifizierung nachhaltiger Investitionen, Nachhaltigkeitsberichte vorlegen. Die Berichtsstandards sollen weiter vereinfacht und reduziert werden und weniger qualitative Angaben erfordern; branchenspezifische Berichterstattung soll künftig freiwillig sein. Ein Übergangsplan wäre damit nicht verpflichtend und Unternehmen sollen (nur) auf nationaler Ebene haftbar sein.

Sorgfaltspflichten: weniger Anforderungen und nur für große Unternehmen

Die Sorgfaltspflichten sollen künftig nur für große Unternehmen gelten, die mehr als 5.000 Beschäftigte haben und einen jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro erzielen. Diese Unternehmen sollen einen risikobasierten Ansatz verfolgen, um negative Auswirkungen ihres Handelns auf Menschen und Umwelt zu erkennen und zu überwachen. Anstatt systematisch Informationen von kleineren Geschäftspartnern einzuholen, sollen sie sich auf bereits verfügbare Daten stützen und zusätzliche Auskünfte nur im Ausnahmefall anfordern dürfen. Diese Unternehmen müssten künftig keinen Übergangsplan mehr vorlegen, um ihr Geschäftsmodell mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens in Einklang zu bringen. Bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten könnten Geldbußen verhängt werden, deren Leitlinien von der Kommission und den Mitgliedstaaten festgelegt werden sollen. Verstöße würden auf nationaler, nicht auf EU-Ebene geahndet, und betroffene Personen hätten Anspruch auf vollständigen Schadensersatz. Die Abgeordneten fordern außerdem, dass die Kommission ein digitales Portal für Unternehmen einrichtet, das kostenlosen Zugang zu Vorlagen, Leitlinien und Informationen über alle EU-weiten Berichtspflichten bietet.

Das von der EU-Kommission Ende Februar vorgeschlagene Omnibuspaket I, in dem Pflichten für Nachhaltigkeit unter anderem in der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) oder der EU-Taxonomie „vereinfacht“ werden sollen, hat damit einen weiteren Abstimmungsschritt hinter sich. Die interinstitutionellen Verhandlungen im Trilog von Kommission, Parlament und Rat dürften bald beginnen.

Position der Umweltschutzorganisation EEB

Das Europäische Umweltbüro (EEB) bedauert, dass zwei Gesetze, die Unternehmen zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards verpflichten und die Verantwortung für Menschenrechts- und Umweltverstöße in ihren Lieferketten sicherstellen sollen, von Kinderarbeit und moderner Sklaverei bis hin zu Ölkatastrophen und klimaschädlichen Emissionen, damit ausgehöhlt werden. Das Vereinfachungspaket wurde durch eine Mehrheit gemeinsam mit Rechten und extremen Rechten verabschiedet, das Jahrzehnte demokratischer, sozialer und ökologischer Fortschritte zunichtemacht und die pro-europäische Mitte-Koalition aufgibt. Bei den noch folgenden sechs weiteren Omnibus-Gesetzen könnte die EU Zeuge werden, wie Umwelt- und Sozialstandards stillschweigend abgeschafft würden.

Dänische Ratspräsidentschaft drängt auf Abschluss

Die dänische Ratspräsidentschaft will das Dossier noch heuer abschließen. Alle EU-Institutionen müssen dafür zustimmen. Im April hatte das Parlament bereits im Eilverfahren für die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verschiebung des Lieferkettengesetzes um ein Jahr und die Ausnahme von 80 Prozent der EU-Unternehmen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung gestimmt. Um Europa wettbewerbsfähiger zu machen, will die Kommission mit ihren „Omnibus-Paketen“ zahllose Gesetze und Vorschriften aufweichen und abbauen. Ziel ist, dass die Bürokratie für Unternehmen insgesamt um rund ein Viertel sinken soll. Meldepflichten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen um 35 Prozent zurückgehen. Bisherige „Omnibus-Pakete“ betrafen vereinfachte Umweltanforderungen und -kontrollen, leichter verfügbare Förderungen für Landwirt:innen sowie gezielte Ausnahmen für kleinere Unternehmen.

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