Agrarministerrat zu GVO-Kennzeichnung

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Am 27. November 2002 einigte sich der Agrarministerrat auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Verordnung Gentechnisch veränderten Organismen in Nahrungs- und Futtermitteln. Demnach soll Kennzeichnungspflicht ab einer Verunreinigung von 0,9 % bestehen und der Toleranzwert für in der EU nicht zugelassene GVO für drei Jahre bei 0,5 % liegen. Nach dieser Übergangszeit soll für nicht zugelassene GVO - wie vom Europäischen Parlament in erster Lesung gefordert - kein Grenzwert mehr festgelegt werden (gänzlichen Verbot).
Nächster Schritt ist die 2. Lesung im Europäischen Parlament.

Protokoll Agrarministerrat (pdf 163kb)
Pressemeldung Kommission (login/pw: guest)
Gemeinsamer Standpunkt Rat (pdf 308kb)
Begründung des Rates (engl.148kb)