Aktionsplan Umwelt und Gesundheit: scharfe Kritik des EP
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
Der EU-Aktionsplan für Umwelt und Gesundheit, der noch bis 2010 läuft, muss “zumindest teilweise” versagen, weil er nur als Begleitung bestehender Politiken gedacht ist, keinen Präventivansatz verfolgt und keine klaren, quantifizierbaren Ziele definiert. Zu diesem vernichtenden Urteil kommt das Europäische Parlament am 4.9.2008 in seiner (nichtlegislativen) Reaktion auf den Halbzeitbericht der Kommission zum Aktionsplan.Die Kommission solle den Aktionsplan neu beleben, indem sie eine Europäische Politik zur Risikoreduktion annimmt und Bewusstseinsbildung für den Zusammenhang zwischen Umweltverschmutzung und Gesundheit betreibt. Außerdem fordert das EP die Ausweitung des in der neuen Chemikalienpolitik REACH festgeschriebenen Prinzips, dass die Harmlosigkeit eines Produktes nachgewiesen werden muss, bevor es auf den Markt kommt.