AKW Hinkley Point C: Zulässigkeit staatlichen Beihilfe strittig
Energie
Andreas Molin vom österreichischen Umweltministerium legt in einem Artikel für die Februar-Ausgabe der Zeitschrift „umwelt aktuell“ dar, weshalb sich Österreich entschlossen hat in Bezug auf die staatlichen Beihilfen des Vereinigten Königsreiches für das AKW Hinkley Point C eine Klage gegen die Europäische Kommission einzureichen. Der Artikel mit dem Titel „Österreich klagt gegen die Europäische Kommission“ steht online auf der Webseite des EU-Umweltbüros zur Verfügung.Am 6. Juli 2015 hat die Republik Österreich beim Gerichtshof der Europäischen Union beantragt, den Beschluss der Europäischen Kommission vom 8. Oktober 2014 über die vom Vereinigten Königreich geplante staatliche Beihilfe zugunsten des Kernkraftwerks Hinkley Point C für nichtig zu erklären. Die Klage wurde am 12. Oktober 2015 im Amtsblatt veröffentlicht. Mittlerweile steht auch fest, dass einerseits das Großherzogtum Luxemburg die Republik Österreich unterstützt und andererseits das Vereinigte Königreich, Frankreich und Rumänien sowie die Visegrád-Staaten Ungarn, die Slowakische Republik, die Tschechische Republik und Polen die
Europäische Kommission als Streithelfer unterstützen.
umwelt aktuell, Februar 2016: Österreich klagt gegen die Europäische Kommission
Gesamte Publikation: umwelt aktuell 02.2016: