AKW-Stilllegungsfonds /Kommisson für unabhängigere Aufsicht

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Bis 2025 muss nach Schätzungen der Kommission etwa ein Drittel der derzeit in der EU laufenden Reaktoren abgewrackt werden. Wie es mit den Rücklagen dazu aussieht, untersucht die Kommission in einem Ende 2007 vorgelegten Bericht.
Demnach bestehen zwischen den Mitgliedstaaten nach wie vor große Unterschiede, aber alle verfügen über die notwendigen gesetzlichen Regelungen und Behörden. Bei der Anwendung der nationalen Regelungen gibt es jedoch hartnäckige Probleme: In einigen Mitgliedstaaten stellen die Betreiber zu wenig Finanzierung für die Stilllegung bereit - was laut Kommission gegen das Verursacherprinzip verstößt und auch als marktverzerrende staatliche Beihilfe gewertet werden kann.
Außerdem, so die Kommission, sei die Unabhängigkeit der Aufsicht über die Fonds nicht immer gegeben, was zu falschen Kostenanalysen und schlechter finanzieller Performance der Fonds führen kann.

Um die Bedenken rund um das Management der Fonds zerstreuen zu können, ist laut Kommission mehr Unabhängigkeit für die Aufsicht zielführender als neue nationale oder EU-Gesetze. Harmonisierte EU-Strategien für die AKW-Stilllegung sollten aber weiter angestrebt werden.

Bericht COM(2007)794 (pdf 138kb)