Alarmierende Entwicklungen in Slowenien

28. Mai 20

Die Anti-Coronavirus-Bestimmungen in Slowenien, die darauf abzielten, Umwelt- und Naturschutzorganisationen in den Verfahren für integrierte Baugenehmigungen (in denen das UVP-Verfahren enthalten ist) außer Kraft zu setzen, werden nun in ähnlicher Weise auf das Naturschutzgesetz übertragen- jedoch mit viel größeren Konsequenzen, berichtet die Organisation Justice and Environment. Diese spezifischen Gesetzesbestimmungen haben jedoch keine direkten Auswirkungen auf die Bewältigung der COVID-19 Krise.

Das neue Gesetz über Baugenehmigungen für Anlagen, die größere Auswirkungen auf die Umwelt haben (integrierte Baugenehmigung) verhindert, dass die meisten NGOs, die im öffentlichen Interesse für Umwelt- und Naturschutz arbeiten, Zugang zu legalen Mitteln erhalten. Das heißt, sie werden von Verfahren zur Erteilung einer integrierten Baugenehmigung für Anlagen mit Umweltauswirkungen ausgeschlossen. Diese zusätzlichen Bestimmungen gelten für Vereinigungen, für Institutionen und Förderinstitutionen für Verfahren des laufenden Jahres und für die letzten beiden Jahre. Außerdem werden einigen NGOs, die bereits an den Verfahren beteiligt sind, dieser Position beraubt.

Durch das Gesetz kann der Bau beginnen, in dem er in einem einstufigen Verwaltungsverfahren erlaubt wird, praktisch ohne die Möglichkeit, "die Rechtmäßigkeit im Umwelt- und Naturschutz zu überprüfen". Diese Bestimmungen gelten für einige Monate oder bis zum Ende der Coronavirus-Krise.

Derzeit haben gemäß dem nationalen Register 30 NGOs den Status, im öffentlichen Interesse im Bereich des Umweltschutzes zu handeln, und 47 NGOs im Bereich des Naturschutzes. Nach dem geltenden Umweltschutzgesetz, dem Naturschutzgesetz, den besonderen Vorschriften- die die Bedingungen für den Status festlegen- sowie dem NGO-Gesetz müssen all diese Organisationen dem Ministerium für Umwelt und Raumplanung regelmäßig über ihre Tätigkeit Bericht erstatten. Die meisten Organisationen erfüllen aber die neuen Bedingungen nicht. Für 56 von 77 Organisationen ist es „Justice and Environment“ gelungen Daten zu sammeln. Nur 9 von ihnen erfüllen die neuen Bedingungen (5 Umwelt, 4 Natur) oder in Prozent - 16%.

Der Inhalt des Gesetzes verstößt gegen die slowenische Verfassung, Artikel 9 des Übereinkommens von Aarhus und Artikel 11 der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten. Es verengt und greift unzulässig in erworbene Rechte ein und mindert den Schutz der Legalität im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes. Formale Bedingungen, die NGOs erfüllen müssen, um in integrierte Baugenehmigungsverfahren einbezogen zu werden, sind unmöglich und unzulässig, da die oben genannten Bedingungen nachträglich erfüllt werden müssen - die NGOs müssen sie in den letzten 2 Jahren vor Beginn eines Verfahrens erfüllen. Alle NGOs, die sich bereits in einem solchen Verfahren befinden, haben ihre Rechtsposition in diesen Verfahren verloren. Drei NGOs, die ihre Rechte verlieren und somit ein rechtliches Interesse haben, haben eine Beschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht, und das J&E-Mitglied, das Rechtsinformationszentrum (PIC), hat die Beschwerde vorbereitet.

Am 12. Mai gab es eine weitere negative Entwicklung im Bereich der Einschränkung der Rechte von Naturschutzorganisationen. Die derzeitige Regierung hat trotz des öffentlichen Protests vor dem slowenischen Parlament und mehrerer tausend E-Mails an die Abgeordneten des Parlaments eine neue Änderung des Naturschutzgesetzes vorgeschlagen und verabschiedet, die die gleichen Bedingungen wie die oben genannten vorsieht. Nach grober Einschätzung von „Justice and Environment“ erfüllen nur 4 Naturschutzorganisationen diese Bedingungen. Der Änderungsantrag schlägt vor, dass NGOs 6 Monate Zeit haben, um die neuen Bestimmungen/Bedingungen zu erfüllen. Danach treten die Bestimmungen in Kraft, und alle NGOs, die nicht in der Lage sein werden, die Bestimmungen einzuhalten, verlieren ihren Status.

Anders als das oben beschriebene Interventionsgesetz haben die Bestimmungen in diesem Fall keine zeitliche Begrenzung. Der neue Minister für Umwelt und Raumplanung, Andrej Vizjak, hat bereits öffentlich angekündigt, dass diese Änderungen ihren Weg in das Umweltschutzgesetz - das grundlegende Umweltschutzgesetz in Slowenien - finden werden.

 

Justice and Environment: Alarming developments in Slovenia

mehr zum Thema: Newsletter EU-Umweltbüro vom 30.04.20