Alternativen für Tierversuche in Kosmetika: EU-Kommission legt Fortschrittsbericht vor
Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz
Laut Bericht wird es „nicht möglich sein, bis zum vorgesehenen Termin Alternativmethoden“ für bestimmte Tests zu finden.Die sogenannte Kosmetikrichtlinie verbietet Tierversuche in der EU für Kosmetika seit 2004, seit 2009 gilt dieses Verbot auch für die einzelnen Bestandteile kosmetischer Mittel. Außerdem dürfen kosmetische Mittel, deren Bestandteile in Tierversuchen getestet werden, unabhängig vom Ort der Durchführung der Tierversuche seit März 2009 in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Es gibt allerdings eine Ausnahme für „Vermarktungszwecke“ (u.a. Import und Verkauf) für eine Anzahl von Tierversuchen: für Toxizität bei wiederholter Verabreichung, bei Reproduktionstoxizität und für die Toxikokinetik. Für diese Tests wurde eine Verlängerung bis zum März 2013 gewährt. Jetzt scheint es, als ob dieser Termin nicht eingehalten werden wird.
TierschützerInnen kritisieren den möglichen Aufschub des endgültigen Test-Verbots, bereits mehr als 100.000 KonsumentInnen unterschrieben eine Petition der britischen Tierschutzorganisation BUAV, mit der die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Termins gefordert wird.
Die EU-Kommission hat gestern, Dienstag, dem Europäischen Parlament einen Fortschrittsbericht vorgelegt. Darin wird argumentiert, dass es „wohl nicht möglich sein (wird), bis zum vorgesehenen Termin 2013 Alternativmethoden für Tests dieser komplexen Endpunkte zu finden“.
Ein Entwurf des Berichts wurde im Juli des letzten Jahres vorgelegt, der von TierschützerInnen scharf kritisiert wurde. ExpertInnen der BUAV kritisierten unter anderem die Qualität der wissenschaftlichen Methoden, fehlende Daten, und eine Anweisung der EU-Kommission in Bezug auf die Prüfung vorhandener Alternativmethoden, die über die Bestimmungen der Kosmetikrichtlinie hinausgeht und deshalb rechtlich nicht gedeckt sei. Die ExpertInnen der BUAV kritisierten auch, dass die EU-Kommission von der Annahme ausging, dass es keine adäquaten Alternativen geben würde und durch diese negative Einstellung die Arbeit der WissenschafterInnen von Grund auf beeinflusst wurde.
Die EU-Kommission prüft jetzt die Auswirkungen einer Durchsetzung des Verbots im Jahr 2013 auch ohne Alternativmethoden (Auswirkungen auf Umwelt, Tierschutz, Wirtschaft und Gesellschaft) und will bis Jahresende entscheiden, ob ein Aufschub des Vermarktungsverbotes vorgeschlagen werden soll oder nicht.
EU Pressemitteilung
BUAV: 100,000 say No to cruel cosmetics in Europe (en)
ECEAE: A Critique of the EC’s Expert (Draft) Reports on the Status of Alternatives for Cosmetics Testing to Meet the 2013 Deadline. (en)