Altöl-RL: fällt Vorrang für Aufbereitung?

Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)

Nach der RL zur Altölbeseitigung von 1975 (RL 75/439/EWG) müssen die Mitgliedstaaten der EU dafür sorgen, dass die Aufbereitung von Altöl Vorrang vor anderen Methoden (Verbrennung, Lagerung) hat.
Bei der anstehenden Überarbeitung der RL könnte sich dies aber nun ändern: Sowohl in einem vorbereitenden Fragebogen der Kommission an die Mitgliedstaaten als auch in einem Anfang 2005 gestarteten öffentlichen Konsultationsverfahren lautet eine der Fragen, ob der Vorrang der Aufbereitung vor der Verbrennung noch gerechtfertig sei.
Die Kommission beruft sich dabei auf eine Studie aus dem Jahr 2001, nach der die Aufbereitung keine klaren Vorteile habe.
Die Konsultation läuft noch bis 4.3.2004.

Website zur Konsultation (engl.)
Altöl-RL (konsolidierte Fassung)