Analyse des Verfassungsvertrages
Gemeinsam mit der Bertelsmann-Stiftung hat das deutsche Zentrum für angewandte Politikforschung CAP am 24.6.2004 eine Bilanz des neuen Verfassungsvertrages vorgelegt. Demnach enthält der Vertrag drei markante Richtungsentscheidungen:- Bündelung der Kräfte durch die Einführung eines/einer PräsidentIn des Europäischen Rates sowie den/die europäischen AußenministerIn.
- Annäherung an nationale Verfassungsmuster durch Schaffung eines Zwei-Kammern-Systems in Folge der Stärkung der Mitentscheidungsrechte des EP
- Erleichterung zukünftiger Entwicklungsmöglichkeiten durch die Etablierung vereinfachter Verfahren zur Reform von Entscheidungsprozessen und vielen internen Politiken. In diesen Bereichen werden Verfassungsänderungen ohne Regierungskonferenz faktisch möglich.