Anlandepflicht von Fischbeifang wird Gesetz
Wasser, Meere & Fischerei
Rat und Europäisches Parlament haben sich im Trilogverfahren auf einen Verordnungstext geeinigt, der Fischer verpflichtet, Beifang anzulanden und nicht mehr über Bord zu werfen. Schwierigkeiten gibt es bei der Umsetzung.Obwohl das Rückwurfverbot seit dem 1. Jänner 2015 im Rahmen der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) gilt, konnte es bisher nicht umgesetzt werden. Die neue GFP steht konträr zu bestehenden Verordnungen über Mindestanlandegrößen, Vorschriften über die Fangzusammensetzung und Beifangregelungen. Bevor das Rückwurfverbot in Kraft treten kann, müssen noch eine Reihe älterer Verordnungen aufgehoben oder geändert werden, da sie die Fischer zwingen, Fische zurückzuwerfen.
Die sogenannte „Omnibus“-Verordnung muss noch offiziell vom Rat und dem Parlament verabschiedet werden. Ferner ist die EU-Kommission von den anderen beiden EU-Institutionen aufgerufen, Vorschläge zur Veränderung der älteren Verordnungen einzubringen. [Quelle, DNR]
Quelle: Website DNR
Vorschlag des Rates und des EU-Parlaments zur Anlandeverpflichtung