Anwendung der Aarhus-Konvention auf EU-Institutionen: Einigung
Anfang Mai 2006 haben sich Rat und EP im Vermittlungsverfahren auf die Verordnung zur Anwendung der Aarhus-Konvention (Umweltinformation, Bürgerbeteiligung und Zugang zu den Gerichten) auf die EU-Institutionen geeinigt. Zu den Kernpunkten der Einigung gehören verbesserte Bürgerbeteiligung sowie eine Ausweitung der Informationspflichten - zB auch auf Unterauftragnehmer oder Vertragsverletzungsverfahren. Allerdings nicht - wie vom EP gefordert - auch auf Bankaktivitäten und damit die Europäische Investitionsbank EIB.Die VO wurde am 25.9.2006 als VO 1367/2006 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 28.9.2006 in Kraft. Die Organe der EU werden ihre Geschäftsordnungen an die neue VO anpassen, diese Anpassungen gelten ab 28.6.2007.
Pressemeldung Rat (en pdf 114kb)
Pressemeldung EP (en)
VO 367/2006 (pdf 72kb)